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Haus an Neffe oder Nichte schenken oder vererben

 
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Justicia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:15    Titel: Haus an Neffe oder Nichte schenken oder vererben Antworten mit Zitat

Guten Tag,

die Tante möchte gerne ihr Häuschen (Wert: 250.000 Euro) an ihren Neffen oder ihre Nichte verschenken oder vererben.

Mit wieviel zu zahlender Schenkungs- oder Erbschaftssteuer müssten der Neffe oder die Nichte rechnen?

Danke und noch einen schönen Tag,

Justicia
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Schenkung oder Erbschaft machen keinen Unterschied, es seit denn, es wird jetzt ein Anteil im Wert unter der Freibetragsgrenze verschenkt und die Tante lebt noch länger als 10 Jahre, ansonsten wird die jetzige Schenkung zur späteren Erbschaft hinzugerechnet.

Der Grundbesitz wird im neuen Bewertungsrecht grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt.

Nichte oder Neffe steht ein Freibetrag von 20 000 Euro zu, Steuersatz 30% aufwärts.

Die OFD Hannover erklärt alles weitere hier ganz nett, inklusive Rechner.
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Justicia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank!
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Link wäre der Freibetrag EUR 10.300,-- und es fällt 17 % Steuer an.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Nach dem Link wäre der Freibetrag EUR 10.300,-- und es fällt 17 % Steuer an.


Das sind die alten Sätze. Mit dem neuen Erbschaftsteuergesetz gelten die von häschen genannten Sätze.

Gruß,
moro
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Als Fußnote unter dem Rechner steht:

Zitat:
1) Die geänderte Rechtslage nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 wird bei der Berechnung derzeit nicht berücksichtigt.
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

jurico hat folgendes geschrieben::
Als Fußnote unter dem Rechner steht:

Zitat:
1) Die geänderte Rechtslage nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) vom 24.12.2008 wird bei der Berechnung derzeit nicht berücksichtigt.


Oh Himmel Verlegen entschuldige- also vergiss den link, der is oll!
Aber der Rest stimmt so!
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Justicia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Welcher Wert wird als Berechnungsgrundlage genommen - der Verkehrswert oder der "reale" Wert?
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Der Grundbesitz wird im neuen Bewertungsrecht grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt.
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