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Nutzung von Bildern in Internetforen Online-/Copyrightrecht

 
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beck2oldschool
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:20    Titel: Nutzung von Bildern in Internetforen Online-/Copyrightrecht Antworten mit Zitat

Ich habe folgende Frage:
Auf einer Internetseite (HP1) wird ein Bild inkl. Wasserzeichen gehostet, für dass der Inhaber von HP1 ein Urheberrecht hat. Dieses Foto wird nun auf einer anderen Internetseite (HP2) wiederrechtlich genutzt. Das Foto wurde von HP1 kopiert und auf den Server von HP2 hochgeladen. Beide Bilder sind auf der jeweiligen Internetseite auch zu sehen.
Nun wird auf einer dritten Internetseite (HP3) das Bild von HP2 verlinkt und damit auf HP3 ebenfalls für jederman sichtbar.
Wer hat das Urheberrecht verletzt? Inhaber HP2 wohl auf jedenfall. Wie sieht es aber mit Inhaber HP3 aus? Zählt die alleinige Nutzung des Bildes oder der Besitz, denn Inhaber HP3 besitzt das Bild ja nicht, sondern stellt es durch Verlinkung nur dar? Wie verhält sich das mit externen Links? In diesem Falle wäre das (sichtbare) Bild auf HP3 doch nur ein Link, oder?

Danke schonmal im Voraus

Gruß

Michael
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zählt die alleinige Nutzung des Bildes oder der Besitz, denn Inhaber HP3 besitzt das Bild ja nicht, sondern stellt es durch Verlinkung nur dar?

Sobald ein Bild auf dem Bildschirm erscheint, hat man es in Besitz; außer auf dem Schirm noch im RAM-Speicher und meist noch auf Festplatte in einem temporären Ordner.

Nicht aber, wenn das Bild lediglich als URL angegeben ist. Dann erscheint in sämtlichen Speichern nur ein Text.

Spielt man mit i-frames u.ä., dann kann dies schon anders aussehen, meinten mal ein paar Gerichte, da das Werk dann als Bestandteil der Website erscheint beim Betrachter.

Gruß aus Berlin, Gerd
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beck2oldschool
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gerd,
vielen Dank schonmal für deine Antwort.
Wer ist aber dann der Urheberrechtsverletzer?
Der Inhaber der HP3? Der ist aber ja nicht wirklich im Besitz des Bildes. Der hat das Bild weder im Speicher noch temporär auf Platte. Das Bild wird ja, sobald man die Seite von HP3 aufruft aus HP2 auf den Rechner den Benutzers nachgeladen, oder? Das Bild befindet sich demnach IMHO zu keinem Zeitpunkt im Besitz von Inhaber HP3.
Und den Benutzer verantwortlich zu machen, dass er eine Seite aufruft, die Urheberrechtsverletzendes Material verlinkt hat, ist ja auch irgendwie komisch!?

Bei manchen Foren, kann man ganze Internetseiten in einen Post einbinden. Wie verhält sich dass dann da, wenn die eingebundene (fremde) HP Bilder präsentiert?

Gruß

Michael
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

beck2oldschool hat folgendes geschrieben::

Wer ist aber dann der Urheberrechtsverletzer?

M. E. beide - sowohl HP2 als auch HP3.

beck2oldschool hat folgendes geschrieben::
Der Inhaber der HP3? Der ist aber ja nicht wirklich im Besitz des Bildes.

Es kommt auch weniger auf den "Besitz" an als vielmehr auf die Verbreitung/Veröffentlichung.
Wenn ich als Rechteinhaber die HP3 aufrufe und es erscheint dort eines meiner Bilder, so werde ich mit Sicherheit erstmal von HP3 ein lizenzanaloges Honorar plus aller marktüblichen Zuschläge fordern. Wie das Bild auf die Seite kommt ist mir zunächst völlig egal. Fakt wäre für mich, dass HP3 mein Bild veröffentlicht.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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beck2oldschool
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

OK. Vielen Dank für die Hilfe!
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