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Kündigung eines Mieters

 
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zappel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 14:52    Titel: Kündigung eines Mieters Antworten mit Zitat

Person A ist Hausbesitzer und vermiete eine Wohnung an einen Harz 4 Empfänger ( Person B ). Trotz mehrmaliger Auffoderung seine Wohnung zu reinigen und vom Müll zu befreien, kommt der B. der Aufforderung nicht nach. B. ist stark alkoholabhängig, allein und ohne Betreung nicht existenzfähig. Von seiten des Amtes gibt es keine Hilfe.
Andere Mieter beschweren sich über den Zustand. B. Hat seine Schwester ( Person C. )als Vormund, die sich allerdings nicht um die Probleme von B. kümmert. Auch eine Haushaltshilfe durch C. ist nicht gewährleistet. Nicht selten kommt es vor, dass es im Haus nach Vekalien riecht und B. diese im Hof oder im Treppenhaus hinterlässt.
Wie kann A. am schnellsten eine Lösung finden und B. kündigen? Ist es für A. möglich das Amt rechtlich zur Hilfeleistung zu zwingen oder gibt es eine andere Möglichkeit für A.??????


Zuletzt bearbeitet von zappel am 10.02.09, 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hui, das wird ne ganz schwere Nummer. Alkoholismus ist eine Krankheit und einen Mieter wegen seiner Krankheit des Feldes zu verweisen ist immer ein Problem. Zum anderen wird das eine ganze Weile dauern. Hier empfiehlt es sich einen guten Anwalt für Mietrecht zu nehmen.
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:07    Titel: Re: Kündigung eines Mieters Antworten mit Zitat

zappel hat folgendes geschrieben::
Ich bin Hausbesitzer und vermiete eine Wohnung an einen Harz 4 Empfänger. Trotz mehrmaliger Auffoderung seine Wohnung zu reinigen und vom Müll zu befreien, kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach. Der Mieter ist stark alkoholabhängig und allein und ohne Betreung nicht existenzfähig. Von seiten des Amtes gibt es keine Hilfe.
Andere Mieter beschweren über den Zustand.
Wie kann ich den Mieter am schnellsten kündigen???


Der Mieter kann seine Wohnung dann reinigen wenn Ihm es in den Kram passt.

Mit welchen Kündigungsgrund wollen Sie denn eine Kündigung rechtfertigen???
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hm...

Es dürfte allein Sache des Mieters sein, wie und wann er seine Wonhung reingt und/oder er seinen Müll entsorgt. Solange durch das Mieterverhalten keine Beschädigungen an der Mietsache entstehen, dürften die Befindlichkeiten übriger Hausbewohner eher eine untergeordnete Rolle spielen.

Den Hinweis darauf, dass der Mieter bei Anmietung der Wohnung Hartz-IV Empfänger war und nunmehr auch alkoholabhängig sein soll, werte ich als Hilfsargument für die beabsichtigte Kündigung.

 
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Shit happens
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:07    Titel: Re: Kündigung eines Mieters Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
..... Mit welchen Kündigungsgrund wollen Sie denn eine Kündigung rechtfertigen???

Wie wärs mit "vertragswidriger Gebrauch der Mietsache"?
Guckst Du hier: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn310300.htm
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja richtig, Lucky. Doch zunächst liegt hier lediglich das subjektive Empfinden des Vermieters vor. Ob die Wohnung nun wirklich so vermüllt ist und die von dir genannten Urteile hier anwendbar sind, müsste erst objektiv geklärt werden.

 
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Shit happens
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zappel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kann der Mieter seine Wohnung reinigen, wann es ihm passt aber er reinigt garnicht, weder sich noch seine Wohnung und es stinkt erbärmlich!!! Die anderen Mietparteien haben sich schon mehrfach beschwert.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, dann sollte der nächste Schritt ein Anwalt für Mietrecht sein. Allerdings würde ich mir keine so großen Hoffnungen machen das der Spass schnell vorbei ist. Das kann sich gut 2 Jahre hinziehen und sämtliche Kosten sind vorzustrecken. Wenn dann bei dem Mieter nichts zu holen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen.
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flokon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Evtl. mal beim Ordnungsamt vorsprechen, wenn die Wohnung droht zu vermüllen oder schon vermüllt ist.
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