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zappel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.02.09, 14:52 Titel: Kündigung eines Mieters |
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Person A ist Hausbesitzer und vermiete eine Wohnung an einen Harz 4 Empfänger ( Person B ). Trotz mehrmaliger Auffoderung seine Wohnung zu reinigen und vom Müll zu befreien, kommt der B. der Aufforderung nicht nach. B. ist stark alkoholabhängig, allein und ohne Betreung nicht existenzfähig. Von seiten des Amtes gibt es keine Hilfe.
Andere Mieter beschweren sich über den Zustand. B. Hat seine Schwester ( Person C. )als Vormund, die sich allerdings nicht um die Probleme von B. kümmert. Auch eine Haushaltshilfe durch C. ist nicht gewährleistet. Nicht selten kommt es vor, dass es im Haus nach Vekalien riecht und B. diese im Hof oder im Treppenhaus hinterlässt.
Wie kann A. am schnellsten eine Lösung finden und B. kündigen? Ist es für A. möglich das Amt rechtlich zur Hilfeleistung zu zwingen oder gibt es eine andere Möglichkeit für A.??????
Zuletzt bearbeitet von zappel am 10.02.09, 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 09.02.09, 14:58 Titel: |
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Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 09.02.09, 18:29 Titel: |
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Hui, das wird ne ganz schwere Nummer. Alkoholismus ist eine Krankheit und einen Mieter wegen seiner Krankheit des Feldes zu verweisen ist immer ein Problem. Zum anderen wird das eine ganze Weile dauern. Hier empfiehlt es sich einen guten Anwalt für Mietrecht zu nehmen. |
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Peacekeeper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 09.02.09, 19:07 Titel: Re: Kündigung eines Mieters |
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zappel hat folgendes geschrieben:: | Ich bin Hausbesitzer und vermiete eine Wohnung an einen Harz 4 Empfänger. Trotz mehrmaliger Auffoderung seine Wohnung zu reinigen und vom Müll zu befreien, kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach. Der Mieter ist stark alkoholabhängig und allein und ohne Betreung nicht existenzfähig. Von seiten des Amtes gibt es keine Hilfe.
Andere Mieter beschweren über den Zustand.
Wie kann ich den Mieter am schnellsten kündigen??? |
Der Mieter kann seine Wohnung dann reinigen wenn Ihm es in den Kram passt.
Mit welchen Kündigungsgrund wollen Sie denn eine Kündigung rechtfertigen??? _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 09.02.09, 19:08 Titel: |
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Hm...
Es dürfte allein Sache des Mieters sein, wie und wann er seine Wonhung reingt und/oder er seinen Müll entsorgt. Solange durch das Mieterverhalten keine Beschädigungen an der Mietsache entstehen, dürften die Befindlichkeiten übriger Hausbewohner eher eine untergeordnete Rolle spielen.
Den Hinweis darauf, dass der Mieter bei Anmietung der Wohnung Hartz-IV Empfänger war und nunmehr auch alkoholabhängig sein soll, werte ich als Hilfsargument für die beabsichtigte Kündigung.
 _________________ Shit happens |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 09.02.09, 22:07 Titel: Re: Kündigung eines Mieters |
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Peacekeeper hat folgendes geschrieben:: | ..... Mit welchen Kündigungsgrund wollen Sie denn eine Kündigung rechtfertigen??? |
Wie wärs mit "vertragswidriger Gebrauch der Mietsache"?
Guckst Du hier: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn310300.htm
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 10.02.09, 05:13 Titel: |
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Ja richtig, Lucky. Doch zunächst liegt hier lediglich das subjektive Empfinden des Vermieters vor. Ob die Wohnung nun wirklich so vermüllt ist und die von dir genannten Urteile hier anwendbar sind, müsste erst objektiv geklärt werden.
 _________________ Shit happens |
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zappel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 09.02.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.02.09, 17:00 Titel: |
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Natürlich kann der Mieter seine Wohnung reinigen, wann es ihm passt aber er reinigt garnicht, weder sich noch seine Wohnung und es stinkt erbärmlich!!! Die anderen Mietparteien haben sich schon mehrfach beschwert. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.02.09, 18:25 Titel: |
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Tja, dann sollte der nächste Schritt ein Anwalt für Mietrecht sein. Allerdings würde ich mir keine so großen Hoffnungen machen das der Spass schnell vorbei ist. Das kann sich gut 2 Jahre hinziehen und sämtliche Kosten sind vorzustrecken. Wenn dann bei dem Mieter nichts zu holen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen. |
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flokon FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2007 Beiträge: 1569 Wohnort: Witten/Ruhr
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Verfasst am: 10.02.09, 20:20 Titel: |
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Evtl. mal beim Ordnungsamt vorsprechen, wenn die Wohnung droht zu vermüllen oder schon vermüllt ist. |
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