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Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info
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padde
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 15:43    Titel: Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich hoffe ich bin hier richtig.
Vielleicht scheint folgendes etwas kurios:

Mein Auto ist abgemeldet worden, daraufhin habe ich es in meinem Dorf in einer Seitenstraße abgestellt und mich 6 Monate auf öffentliche Verkehrsmittel verlassen, ohne mich groß um mein Auto zu kümmern. Nun ist das Auto nach 3 Monaten abgeschleppt worden. Ich wurde darüber nie informiert, obwohl das alte Nummernschild am und im Auto deutlich zu erkennen war. Nur durch Eigenrecherche habe ich nun erfahren das es wegen Behinderung abgeschleppt wurde und das eventuell Stellplatzkosten auf mich zurückfallen. Gibt es eine Chance gegen diese Kosten anzugehen, da ich ja nie informiert wurde, weder per Telefon noch per Post? Auch wenn ich mal selten zuhause war, konnte ich nie direkt den Stellplatz meines Autos sehen, dachte auch es steht gut und sicher.
Die Abschleppkosten bezahle ich ja, aber die andern Kosten würden mir doch weh tun. Wie ist da die Rechtslage? Bin ich automatisch Schuld?

Danke fürs Lesen
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo


Zitat:
Bin ich automatisch Schuld?


ich fürchte ja.
Bevor ein falsch geparktes Auto abgeschleppt wird, hängt über längere Zeit ein Hinweiszettel am Auto, dass man das Fahrzeug anderweitig parken soll.
Wenn dann nach Wochen keine Raektion kommt, wird eben wie auf dem Zettel vermerkt abgeschleppt.
Und natürlich fallen da Kosten für den Stellplatz an.

Gruß roni
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ein abgemeldetes Auto darf soweit ich weiss nicht mal im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden. Auch wenn der Ratschlag jetzt nichts mehr hilft: Prüft man eine etwaige Behinderung nicht, bevor man ein Auto für mehrere Monate irgendwo abstellt?

lg
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Ein abgemeldetes Auto darf soweit ich weiss nicht mal im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden.

So ist es. Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
flipmow hat folgendes geschrieben::
Ein abgemeldetes Auto darf soweit ich weiss nicht mal im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden.

So ist es. Winken


Und daher ist es auch unerheblich, ob es den Verkehr behinderte oder nicht.

In der Tat wird in irgendeiner ("geeigneten") Weise ein Hinweis am Fahrzeug angebracht worden sein, mit dem der Halter zum Entfernen des Fahrzeugs aufgefordert wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch eine Bußgeldforderung auf den Halter zukommen kann.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ohne mich groß um mein Auto zu kümmern
bist du sicher, dass da nicht vorher (meist rote) Aufkleber angebracht waren??
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Guten morgen.

Zitat:
Mein Auto ist abgemeldet worden


Hört sich so nach zwangsweise an?
Nicht zugelassene Fahrzeuge werden nach Bekanntwerden des ordnungswidrigen Zustandes, hier Abstellen im Öffentlichen Verkehrsraum, mit einem roten Punkt versehen auf dem die Entsorgung angedroht wird, falls das Fahrzeug nicht zu einem bestimmten Termin verschwindet.
Und der Fahrzeugbesitzer ist derjenige der zahlen muss. Und der rote Punkt ist die Bekanntgabe.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:47    Titel: Re: Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info Antworten mit Zitat

padde hat folgendes geschrieben::
... Ich wurde darüber nie informiert,



Doch Pfeil großer roter Zettel auf dem Auto

(es gehört zu den Pflichten eines Autobesitzer regelmäßig sein Auto und den Stellplatz anzugucken.
Z.B. können ja auch mal Parkverbote ((wegen Umzug)) aufgetsellt werden und dann müsstest du umparken - abgesehen davon, dass abgemeldete Autos eh nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen dürfen)


padde hat folgendes geschrieben::
.....das eventuell Stellplatzkosten auf mich zurückfallen. Gibt es eine Chance gegen diese Kosten anzugehen,


Nein. Du zahlst die vollen Kosten



padde hat folgendes geschrieben::
... Bin ich automatisch Schuld?


Ja.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:33    Titel: Re: Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info Antworten mit Zitat

padde hat folgendes geschrieben::
und das eventuell Stellplatzkosten auf mich zurückfallen.

Ich weiß leider nicht, was auf dem roten Zettel genau steht, aber wenn Obermotzbruder recht hat, fallen keine Stellplatzkosten für sie an. Denn dann wird das Fahrzeug entsorgt.... Winken
Also bleiben als Kosten nur die Schleppung und die Verschrottung.
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:44    Titel: Re: Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
(es gehört zu den Pflichten eines Autobesitzer regelmäßig sein Auto und den Stellplatz anzugucken.
Mich würde interessieren aus welcher Rechtsnorm sich diese Verpflichtung ergibt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein roter Zettel als Rechtsmittel ausreicht um dem Fahrzeugbesitzer sein Eigentum zu entziehen und zu verschrotten!
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Wir machen das mit den Fähnchen!
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:01    Titel: Re: Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
padde hat folgendes geschrieben::
und das eventuell Stellplatzkosten auf mich zurückfallen.

Ich weiß leider nicht, was auf dem roten Zettel genau steht, aber wenn Obermotzbruder recht hat, fallen keine Stellplatzkosten für sie an. Denn dann wird das Fahrzeug entsorgt.... Winken
Also bleiben als Kosten nur die Schleppung und die Verschrottung.


Wobei das sicherlich vom Einzelfall abhängt. Ein deutsche Luxuslimousine wird sicherlich nicht verschrottet, aber die stellt auch niemand abgemeldet an die Straße Cool
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube ich habe mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. Mit entsorgt meine ich zunächst mal abgeschleppt und verwahrt. Sollte allerdings die Abfalleigenschaft feststehen, dann kommt es zur Verschrottung.
Das Problem bei abgemeldeten Fahrzeugen ist meist die "Broken-[Wortsperre: Produktname]-Theorie. Sobald eine Scheibe eingeschlagen wurde, entwickelt sich rasch ein Schrotthaufen.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"Broken-[Wortsperre: Produktname]-Theorie


Mehrere Umgehungen der Wortsperre gelöscht. Biber
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:45    Titel: Re: Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Wächter hat folgendes geschrieben::
(es gehört zu den Pflichten eines Autobesitzer regelmäßig sein Auto und den Stellplatz anzugucken.
Mich würde interessieren aus welcher Rechtsnorm sich diese Verpflichtung ergibt.


ständige Rechtsprechung

u.a. wenn jemand Falschparkt, weil plötzlich ein mobiles Parkverbot da ist.

Die Rechtsprechung spricht von ca. 3 Tagen.


http://crooky69.blogspot.com/2007/11/ach-du-schreck.html
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:42    Titel: Re: Stillgelegtes Auto abgeschleppt und keine Info Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
karli hat folgendes geschrieben::
Wächter hat folgendes geschrieben::
(es gehört zu den Pflichten eines Autobesitzer regelmäßig sein Auto und den Stellplatz anzugucken.
Mich würde interessieren aus welcher Rechtsnorm sich diese Verpflichtung ergibt.


ständige Rechtsprechung

u.a. wenn jemand Falschparkt, weil plötzlich ein mobiles Parkverbot da ist.

Die Rechtsprechung spricht von ca. 3 Tagen.


http://crooky69.blogspot.com/2007/11/ach-du-schreck.html
Wir sind uns aber schon einig das hier nicht geparkt wird oder?
Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Parken oder Parkieren bezeichnet den Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen (so genannter Abstellvorgang).


Selbst wenn. Die STVO scheint, ausser für Anhänger ohne Zugfahrzeug, keine Höchstparkdauer vorzuschreiben.
Und die "ständige Rechtsprechung" als Ausrede für fehlende Normen zu nennen halte ich für recht lau! Mit den Augen rollen
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