Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung Tiefbaufirma, Schlechtwettergeld
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung Tiefbaufirma, Schlechtwettergeld

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Babs1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Kaisersesch

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 09:49    Titel: Kündigung Tiefbaufirma, Schlechtwettergeld Antworten mit Zitat

Hallo zusammen Smilie

Eine Frage...:

Herr A hat in einer Tiefbaufirma gearbeitet und ist zum 01.02.2009 gekündigt worden.

Laut seinem Chef sollte Herr A den gesamten Januar "Schlechtwetter" auf den Stundenzettel schreiben.

Die Kündigung hat Herr A dann am 13.01. unterschrieben.

Einige Wochen nach der Kündigung rief der Chef bei Herrn A an und teilte ihm mit, dass Herr A nur bis zum 13.01. Schlechtwettergeld bekommen würde von der Sozialkasse-Bau (SOKA-Bau).

Ist das rechtlich so angemessen? Oder muss der Chef von Herrn A den restlichen Lohn für den Monat Januar noch aus eigener Tasche bezahlen?
Oder muss Herr A auf das restliche Geld verzichten?

LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger MSN Messenger
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Was heisst denn konkret er hat die Kü. am 13.1. unterschrieben? Er hat dem Empfang quitiert oder?
Die Kündigungsfrist war dann OK bis 31.1.?
Wurde er irgendwie von der Arbeit freigestellt? Schriftlich?

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Babs1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Kaisersesch

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matthias,

danke für die schnelle Antwort!

Er hat am 13.01.2009 den Empfang der Kündigung quitiert.

Die Kündigungsfrist war okay bis zum 31.01.2009.

Ein schriftlicher Freistellungsantrag wurde nicht gemacht, nur mündlich.

Laut mündlicher Aussage des Chefs sollte Herr A den kompletten Januar über Schlechtwetter auf die Lohnabrechnung schreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger MSN Messenger
Babs1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 22
Wohnort: Kaisersesch

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:34    Titel: Antwort? Antworten mit Zitat

Hallo nochmal...

Weiß denn keiner die Antwort auf meine Frage?

Steht Herrn A das Geld für den restlichen Monat Januar noch zu, oder muss er darauf verzichten? Oder soll er zu einem Rechtsanwalt gehen damit? Hat er überhaupt Chancen?

LG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger MSN Messenger
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht ihm in meinen Augen entweder Gehalt oder Schlechtwettergeld zu. Eines von beiden, was davon weiss ich allerdings nicht. Von Schlechtwettergeld hab ich keine Ahnung.

Wobei natürlich bei einer Klage der Arbeitgeber evtl. behaupten mag, dass der Kollege einfach so zu Hause geblieben ist nach der Kündigung.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.