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Herr A hat in einer Tiefbaufirma gearbeitet und ist zum 01.02.2009 gekündigt worden.
Laut seinem Chef sollte Herr A den gesamten Januar "Schlechtwetter" auf den Stundenzettel schreiben.
Die Kündigung hat Herr A dann am 13.01. unterschrieben.
Einige Wochen nach der Kündigung rief der Chef bei Herrn A an und teilte ihm mit, dass Herr A nur bis zum 13.01. Schlechtwettergeld bekommen würde von der Sozialkasse-Bau (SOKA-Bau).
Ist das rechtlich so angemessen? Oder muss der Chef von Herrn A den restlichen Lohn für den Monat Januar noch aus eigener Tasche bezahlen?
Oder muss Herr A auf das restliche Geld verzichten?
Was heisst denn konkret er hat die Kü. am 13.1. unterschrieben? Er hat dem Empfang quitiert oder?
Die Kündigungsfrist war dann OK bis 31.1.?
Wurde er irgendwie von der Arbeit freigestellt? Schriftlich?
Steht Herrn A das Geld für den restlichen Monat Januar noch zu, oder muss er darauf verzichten? Oder soll er zu einem Rechtsanwalt gehen damit? Hat er überhaupt Chancen?
Es steht ihm in meinen Augen entweder Gehalt oder Schlechtwettergeld zu. Eines von beiden, was davon weiss ich allerdings nicht. Von Schlechtwettergeld hab ich keine Ahnung.
Wobei natürlich bei einer Klage der Arbeitgeber evtl. behaupten mag, dass der Kollege einfach so zu Hause geblieben ist nach der Kündigung.
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