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Verfasst am: 11.02.09, 18:04 Titel: Gemeinsamer Urlaub - Pärchen B möchte nicht zahlen
Hallo zusammen,
ich möchte euch kurz schildern worum es sich geht:
Pärchen A und Pärchen B haben im Dezember letzten Jahres beschlossen, einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen und vorher mündlich vereinbart, die Kosten für die Unterbringung jeweils zur Hälfte zu tragen. Pärchen B bat nun Pärchen A darum, den Betrag erst Anfang Januar zu begleichen. Pärchen A willigte ein.
Nach dem Urlaub hat Pärchen B nochmals zugesichert, den Betrag unverzüglich zu begleichen. Pärchen A hat sich erkenntlich gezeigt und eine Fristverlängerung bis Ende Januar zugesagt. Da kein Geld eingegangen war, hat Pärchen A öfters nachgefragt, wo der Betrag bleibt. Pärchen B hat immer wieder andere Ausreden gehabt und letztendlich den Kontakt abgebrochen. Pärchen A hat nun eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Einschreiben gesendet. Betrag ist bisher nicht eingegangen. Frist läuft in zwei Tagen ab.
Nun zu meinen Fragen:
1) Da Pärchen B nun offensichtlich nicht dazu bereit ist, den Betrag zu begleichen, soll dagegen geklagt werden. Bestehen Chancen, wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung existiert, außer per SMS?
2) Es existiert allerdings eine Kopie der Gästeanmeldung im Urlaubsort mit den Unterschriften aller Beteiligten. Kann diese vor Gericht als Beweis eingesetzt werden?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.02.09, 18:12 Titel:
Hallo und herzlich willkommen im FDR.
Es scheint ja zunächst einmal unbestritten, dass der Urlaub gemeinsam angetreten wurde.
Über die Beweislast würde ich mir hier vorerst keine Gedanken machen.
Man könnte z.B. als erstes eine letzmalige Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (z.B. 14 Tage) an das Pärchen B schicken (Einschreiben, keine SMS oder EMail). Erfolgt keine Zahlung, würde man als nächsten Schritt einen Mahnbescheid beantragen.
Dies kann man selbst oder auch online machen, ebenfalls natürlich über einen Anwalt.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 22.02.09, 16:02 Titel:
Ich beziehe die Frage auf den sog. Beratungsschein mal auf das Pärchen, welches Geld schuldet.
Grundsätzlich würde ich das jetzt einmal bejahren, jedoch spielt die Höhe des ALG I eine entscheidende Rolle. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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