Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gemeinsamer Urlaub - Pärchen B möchte nicht zahlen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gemeinsamer Urlaub - Pärchen B möchte nicht zahlen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
openminded23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:04    Titel: Gemeinsamer Urlaub - Pärchen B möchte nicht zahlen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich möchte euch kurz schildern worum es sich geht:

Pärchen A und Pärchen B haben im Dezember letzten Jahres beschlossen, einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen und vorher mündlich vereinbart, die Kosten für die Unterbringung jeweils zur Hälfte zu tragen. Pärchen B bat nun Pärchen A darum, den Betrag erst Anfang Januar zu begleichen. Pärchen A willigte ein.
Nach dem Urlaub hat Pärchen B nochmals zugesichert, den Betrag unverzüglich zu begleichen. Pärchen A hat sich erkenntlich gezeigt und eine Fristverlängerung bis Ende Januar zugesagt. Da kein Geld eingegangen war, hat Pärchen A öfters nachgefragt, wo der Betrag bleibt. Pärchen B hat immer wieder andere Ausreden gehabt und letztendlich den Kontakt abgebrochen. Pärchen A hat nun eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Einschreiben gesendet. Betrag ist bisher nicht eingegangen. Frist läuft in zwei Tagen ab.

Nun zu meinen Fragen:
1) Da Pärchen B nun offensichtlich nicht dazu bereit ist, den Betrag zu begleichen, soll dagegen geklagt werden. Bestehen Chancen, wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Zahlung existiert, außer per SMS?

2) Es existiert allerdings eine Kopie der Gästeanmeldung im Urlaubsort mit den Unterschriften aller Beteiligten. Kann diese vor Gericht als Beweis eingesetzt werden?


Freundliche Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und herzlich willkommen im FDR.

Es scheint ja zunächst einmal unbestritten, dass der Urlaub gemeinsam angetreten wurde.
Über die Beweislast würde ich mir hier vorerst keine Gedanken machen.

Man könnte z.B. als erstes eine letzmalige Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (z.B. 14 Tage) an das Pärchen B schicken (Einschreiben, keine SMS oder EMail). Erfolgt keine Zahlung, würde man als nächsten Schritt einen Mahnbescheid beantragen.

Dies kann man selbst oder auch online machen, ebenfalls natürlich über einen Anwalt.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
openminded23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und Danke für deine Antwort.
Wir haben die Sache jetzt zur Einigung bei unserem "Hausanwalt".

Aber noch eine Frage:
Wenn beide arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, haben beide dann Anspruch auf Rechtsbeihilfe?


Freundliche Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich beziehe die Frage auf den sog. Beratungsschein mal auf das Pärchen, welches Geld schuldet.
Grundsätzlich würde ich das jetzt einmal bejahren, jedoch spielt die Höhe des ALG I eine entscheidende Rolle.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.