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Zwangsversteigerung Mietverhältnis

 
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MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:06    Titel: Zwangsversteigerung Mietverhältnis Antworten mit Zitat

Interessent I möchte eine Wohnung (72m²) aus einer Zwangsversteigerung ersteigern. I kennt den MV nicht, hat aber ein Verkehrswertgutachten. Laut diesem ist die Wohnung für 325€ kalt + 50€ NKPauschale vermietet. Die Miete ist in besonderer Absprache so niedrig, weil Mieter M die Wohnung auf eigene Kosten renoviert hat.

1) Die Nebenkostenpauschale ist mit 50€ viel zu niedrig angesetzt. Aus Erfahrung weiß I, dass ein Betrag von ca 130€ angemessen wäre. Kann I die Nebenkostenpauschale einfach so erhöhen, selbst wenn im MV vereinbart wurde, dass die Nebenkostenpauschale nicht erhöht werden darf? Wäre solch eine Klausel rechtswidrig? Kann man den Mieter dazu zwingen die Pauschale abzuschaffen und ganz normal Nebenkosten abrechnen?
2) I hat gelesen, dass er ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht (3.Mon) hat aufgrund der Zwangsversteigerung. Wäre es rechtswidrig, wenn I den M damit droht, entweder ein neues Mietverhältnis abzuschließen oder I beruft sich auf Eigenbedarf. Angenommen I kündigt wegen Eigenbedarf, für wie lange muss I dann auch in der Wohnung wohnen ohne dass die Kündigung rechtswidrig war?
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:35    Titel: Re: Zwangsversteigerung Mietverhältnis Antworten mit Zitat

MarQi hat folgendes geschrieben::
Wäre es rechtswidrig, wenn I den M damit droht, entweder ein neues Mietverhältnis abzuschließen oder I beruft sich auf Eigenbedarf.

Ja.

 
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Shit happens
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 23:18    Titel: Re: Zwangsversteigerung Mietverhältnis Antworten mit Zitat

MarQi hat folgendes geschrieben::
........ I hat gelesen, dass er ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht (3.Mon) hat aufgrund der Zwangsversteigerung.


Das ist korrekt. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt nur für den erstmalig möglichen Termin, d.h.am 3. Werktag des Monats, der auf die Versteigerung folgt. Dieses Sonderkündigungsrecht ändert lediglich die Kündigungsfrist auf 3 Monate. Für alles andere gilt das normale Mietrecht.

MarQi hat folgendes geschrieben::
........ Wäre es rechtswidrig, wenn I den M damit droht, entweder ein neues Mietverhältnis abzuschließen oder I beruft sich auf Eigenbedarf.


Vorgeschobener Eigenbedarf zählt als Betrug. Der Mieter kann vom Vermieter Schadenersatz fordern. Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann für den Vermieter verdammt teuer werden.

MarQi hat folgendes geschrieben::
........ Angenommen I kündigt wegen Eigenbedarf, für wie lange muss I dann auch in der Wohnung wohnen ohne dass die Kündigung rechtswidrig war?


I muss gar nicht einziehen. Nachdem der Mieter ausgezogen und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, kann I den spontanen Einfall haben, nun doch nicht einzuziehen. I hat das Recht, seine Meinung zu ändern. Ändert I seine Meinung aber noch während der Kü-frist, z.B. wenn der Mieter gerade am ausziehen ist, dann muss I dem Mieter seinen Sinneswandel mitteilen und ihm anbieten, den Mietvertrag fortzusetzen. Der Mieter wird dem Vermieter wohl den Vogel zeigen, aber seine Möbel nicht zurück in die Wohnung tragen. Dadurch daß I dem Mieter aber die Fortsetzung des Mietvertrages angeboten hat (wegen spontanem Sinneswandel bzgl. Eigenbedarf) ist der I aus dem Schneider. Der Mieter kann ihm nichts mehr anhaben wegen "vorgeschobenem Eigenbedarf".
Wichtig ist nur der spontane, plötzliche Einfall, z.B. während I beim Friseur sitzt. Es darf also nicht geplant sein.
MfG
Lucky
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:31    Titel: Re: Zwangsversteigerung Mietverhältnis Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
I muss gar nicht einziehen. Nachdem der Mieter ausgezogen und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, kann I den spontanen Einfall haben, nun doch nicht einzuziehen. I hat das Recht, seine Meinung zu ändern.
und hat dann ziemlich gute Chancen, vom gekündigten Mieter eine Schadensersatzklage wegen vorgetäuschtem Eigenbedarfs an den Hals zu bekommen. Sehr böse
_________________
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Sapere Aude! (Kant)
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 17:24    Titel: Re: Zwangsversteigerung Mietverhältnis Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
I muss gar nicht einziehen. Nachdem der Mieter ausgezogen und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, kann I den spontanen Einfall haben, nun doch nicht einzuziehen. I hat das Recht, seine Meinung zu ändern.
und hat dann ziemlich gute Chancen, vom gekündigten Mieter eine Schadensersatzklage wegen vorgetäuschtem Eigenbedarfs an den Hals zu bekommen. Sehr böse

Völlig richtig. Darauf habe ich auch hingewiesen.
Guckst Du hier: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05-5.htm

Was ist aber, wenn der Vermieter nachweist, daß ihm seine Idee, nun doch nicht einzuziehen, ganz plötzlich gekommen ist?
Interessant hier zu das Urteil vom BGH vom 18.05.2005, Az. VIII ZR 368/03
Guckst Du hier: http://www.brennecke-partner.de/3601/Mieter-und-vorgetaeuschter-Eigenbedarf-seitens-des-Vermieters

Sehr interessant auch dieses Urteil, das meine Auffassung im Übrigen bestätigt.: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20Wegfall%20Eigenbedarf%20nach%20Ablauf%20der%20Kuendigungsfrist.htm
MfG
Lucky
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