Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Keine Reaktion auf Kündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Keine Reaktion auf Kündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mia84
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:21    Titel: Keine Reaktion auf Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo liebe Rechtler,

ein AN kündigt fristgerecht innerhalb der Probezeit. Die Kündigung wird per Einschreiben an den AG geschickt, doch der ist nicht da und kann sie also nicht in Empfang nehmen. Was kann der AN nun noch machen, wenn keine Reaktion vom AG kommt?

Vielen Dank, für eure Infos und Antworten.

Grüße, Mia
_________________
Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
(Konfuzius)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:46    Titel: Re: Keine Reaktion auf Kündigung Antworten mit Zitat

Mia84 hat folgendes geschrieben::
Die Kündigung wird per Einschreiben an den AG geschickt, doch der ist nicht da und kann sie also nicht in Empfang nehmen.
Soll das heißen, es gibt beim AG niemanden, der die Post entgegennimmt? Geschockt

Mia84 hat folgendes geschrieben::
Was kann der AN nun noch machen, wenn keine Reaktion vom AG kommt?
*Gebetsmühle an*
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit nicht des Mitwirkens des Kündigungsempfängers bedarf
*Gebetsmühle aus*

_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mia84
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Probelm ist, dass es mehrere Filialen gibt und der Chef ab und an mal unterwegs ist. Und im Backoffice (dort ist die Kündigung hingegangen) ist er in der Regel alleine.

Also kann der AN auch ohne Reaktion am letzten Arbeitstag die Schlüssel abgeben und den neuen Job antreten?

Grüße, Mia
_________________
Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
(Konfuzius)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das ein Einschreiben mit Rückschein war und der AG hat sie nicht abgeholt, dann ist sie nicht zugegangen!

Besser wäre Einwurfeinschreiben gewesen.

Wenn der AG das Einschreiben nicht abgeholt hat, dann weiss er ja auch garnicht dass sie gekündigt hat oder hat man wenigsten mal mit ihm geredet?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mia84
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Reden würde bei dem AG nicht viel bringen.

Und wenn man die Kündigung zur Absicherung einscannt und per Mail schickt?
_________________
Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
(Konfuzius)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Mia84 hat folgendes geschrieben::
Und wenn man die Kündigung zur Absicherung einscannt und per Mail schickt?

Auch da müssten Sie den fristgerechten Zugang beweisen können.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mia84
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der AN hat ja den Beleg von der Post und auch den Ausdruck, zu welchem Datum die Zustelleung erfolgte, aber niemand anzutreffen war. Das könnte er ja alles mitschicken.
_________________
Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
(Konfuzius)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

BGB § 623 hat folgendes geschrieben::


Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

M.W. ist es das Problem des AG das ihn Post erreicht, ein Einwurfeinschreiben ist imho auch nicht besser, da dort lediglich der Bote den Einwurf bestätigt. Käme es wirklich später
zu einer Klage möchte ich bezweifeln das der Bote sich wahrhaftig erinnert ob er es korrekt und fristgerecht eingeworfen hat.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mia84 hat folgendes geschrieben::
Der AN hat ja den Beleg von der Post und auch den Ausdruck, zu welchem Datum die Zustelleung erfolgte, aber niemand anzutreffen war. Das könnte er ja alles mitschicken.


Es gab aber keinen Zugang. Bringt nichts,
Einscannen auch nicht, das ist keine Schriftform.

Bis jetzt ist in meinen Augen keine Kündigung wirksam zugegangen.

Wirklich sicher ist nur Bote der den Inhalt kennt.

Allerdings wird normalerweise ein Richter auch ein Einwurfeinschreiben anerkennen. "Erster Anschein."

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.