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Mia84 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 144
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Verfasst am: 14.02.09, 11:21 Titel: Keine Reaktion auf Kündigung |
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Hallo liebe Rechtler,
ein AN kündigt fristgerecht innerhalb der Probezeit. Die Kündigung wird per Einschreiben an den AG geschickt, doch der ist nicht da und kann sie also nicht in Empfang nehmen. Was kann der AN nun noch machen, wenn keine Reaktion vom AG kommt?
Vielen Dank, für eure Infos und Antworten.
Grüße, Mia _________________ Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
(Konfuzius) |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.02.09, 11:46 Titel: Re: Keine Reaktion auf Kündigung |
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Mia84 hat folgendes geschrieben:: | Die Kündigung wird per Einschreiben an den AG geschickt, doch der ist nicht da und kann sie also nicht in Empfang nehmen. | Soll das heißen, es gibt beim AG niemanden, der die Post entgegennimmt?
Mia84 hat folgendes geschrieben:: | Was kann der AN nun noch machen, wenn keine Reaktion vom AG kommt? | *Gebetsmühle an*
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit nicht des Mitwirkens des Kündigungsempfängers bedarf
*Gebetsmühle aus* _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Mia84 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 144
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Verfasst am: 14.02.09, 11:49 Titel: |
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Probelm ist, dass es mehrere Filialen gibt und der Chef ab und an mal unterwegs ist. Und im Backoffice (dort ist die Kündigung hingegangen) ist er in der Regel alleine.
Also kann der AN auch ohne Reaktion am letzten Arbeitstag die Schlüssel abgeben und den neuen Job antreten?
Grüße, Mia _________________ Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
(Konfuzius) |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 14.02.09, 11:54 Titel: |
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Wenn das ein Einschreiben mit Rückschein war und der AG hat sie nicht abgeholt, dann ist sie nicht zugegangen!
Besser wäre Einwurfeinschreiben gewesen.
Wenn der AG das Einschreiben nicht abgeholt hat, dann weiss er ja auch garnicht dass sie gekündigt hat oder hat man wenigsten mal mit ihm geredet? |
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Mia84 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 144
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Verfasst am: 14.02.09, 11:57 Titel: |
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Reden würde bei dem AG nicht viel bringen.
Und wenn man die Kündigung zur Absicherung einscannt und per Mail schickt? _________________ Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
(Konfuzius) |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 14.02.09, 12:07 Titel: |
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Mia84 hat folgendes geschrieben:: | Und wenn man die Kündigung zur Absicherung einscannt und per Mail schickt? |
Auch da müssten Sie den fristgerechten Zugang beweisen können. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Mia84 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2007 Beiträge: 144
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Verfasst am: 14.02.09, 12:08 Titel: |
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Der AN hat ja den Beleg von der Post und auch den Ausdruck, zu welchem Datum die Zustelleung erfolgte, aber niemand anzutreffen war. Das könnte er ja alles mitschicken. _________________ Glück ist so federleicht, nie wird's gefangen.
Unglück so erdenschwer, nie wird's umgangen.
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 14.02.09, 12:12 Titel: |
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BGB § 623 hat folgendes geschrieben:: |
Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. |
M.W. ist es das Problem des AG das ihn Post erreicht, ein Einwurfeinschreiben ist imho auch nicht besser, da dort lediglich der Bote den Einwurf bestätigt. Käme es wirklich später
zu einer Klage möchte ich bezweifeln das der Bote sich wahrhaftig erinnert ob er es korrekt und fristgerecht eingeworfen hat. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 14.02.09, 13:09 Titel: |
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Mia84 hat folgendes geschrieben:: | Der AN hat ja den Beleg von der Post und auch den Ausdruck, zu welchem Datum die Zustelleung erfolgte, aber niemand anzutreffen war. Das könnte er ja alles mitschicken. |
Es gab aber keinen Zugang. Bringt nichts,
Einscannen auch nicht, das ist keine Schriftform.
Bis jetzt ist in meinen Augen keine Kündigung wirksam zugegangen.
Wirklich sicher ist nur Bote der den Inhalt kennt.
Allerdings wird normalerweise ein Richter auch ein Einwurfeinschreiben anerkennen. "Erster Anschein."
MfG
Matthias |
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