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Recht auf Zahlung?

 
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lupoline
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:21    Titel: Recht auf Zahlung? Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen!

Ich habe im letzten Jahr einen Nebenjob angefangen, wobei dieser nach zwei Monate vorbei war.

Der Chef war nicht bereit den Lohn zu zahlen.
Da es ein 400€ Job war, hatte ich lediglich einen Personalbogen ausgefüllt und es gab keinen Arbeitsvertrag.

Dann kam ein Gerichtstermin, da er mich beschuldigt hatte, ich hätte zwei Schachteln Zigaretten geklaut.
Mein Anwalt fragte, ob er denn den Lohn ausgezahlt hätte und sagte "Nein".
Die Klage wurde abgewiesen und wir konnten gehen.

Nun habe ich demnächst einen Termin beim Arbeitsgericht.

Habe ich auch ohne Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Gehaltszahlung?
Wie ist dort die Rechtslage?
Ich kann ja nichts vorweisen.
Da ich nie auf dem Arbeitsgericht war, weiß ich nicht, wie sie darauf reagieren.

Danke im Voraus!
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:44    Titel: Re: Recht auf Zahlung? Antworten mit Zitat

lupoline hat folgendes geschrieben::
Da es ein 400€ Job war, hatte ich lediglich einen Personalbogen ausgefüllt und es gab keinen Arbeitsvertrag.
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. Also existiert wohl ein Arbeitsvertrag.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hat er denn bei dem ersten Termin zugegeben dass du da gearbeitet hast?

Das wäre natürlich ein super Beweis.

MfG
Matthias
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lupoline
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hi!

Danke für die Antworten.

Ja, er hat zugegeben, dass ich dort gearebitet habe, allerdings behauptet er jetzt, ich wäre nur 2 Tage bei ihm beschäftigt gewesen Böse

Schichtpläne gibt es keine mehr und wenn die Zettel der Abrechnungen auch verschwunden sind, sieht es gar nicht gut für mich aus, obwohl er diese 10 Jahre aufbewahren muß.

Liebe Grüße
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