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Pachtgrundstück besetzt

 
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Hundskerl
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Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:25    Titel: Pachtgrundstück besetzt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage zur Pacht eines Grundstückes.

Und zwar würde ich gern wissen ob der Verpächter eines Grundstückes das Recht hat vom derzeitigen Pächter die Pacht zu verlangen obwohl eine Fremde Person sich das Grundstück unberechtigt angeeignet hat. Und dies dem Verpächter auch mitgeteilt wurde.
Nehmen wir mal an der Verpächter ignoriert diese Tatsache und fordert trotzdem die Pacht.

Darf der Verpächter sowas dann machen oder muss er dafür Sorgen das die fremde Person das Grundstück räumt?

Wie ist da die Rechtslage?

Vielen Dank und lieben Gruß
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:38    Titel: Re: Pachtgrundstück besetzt Antworten mit Zitat

Hundskerl hat folgendes geschrieben::
....oder muss er dafür Sorgen das die fremde Person das Grundstück räumt?.

Übertrage ich das Ganze auf ein Mietverhältnis:
Wenn iich nach einem arbeitreichen Tag nach Hause komme und stelle fest:
in meinem Wohnzimmer sitzt ein Fremder,
in meinem Sessel,
nutzt meinen Fernseher
und futtert auch noch meinen Kühlschrank leer -
nun muss ich mal ganz stark überlegen, wen ich anrufe. Meine Vermieterin oder die Polizei?
(Um ehrlich zu sein: ich würde niemanden anrufen sondern den Kerl achtkantig rausschmeißen Mr. Green )
Und vor allen Dingen: muss ich für den Tag Miete zahlen?

Kurz: ich denke, dass man selber aktiv werden muss. Was kann der Verpächter dafür?
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der, der das Grundstück gepachtet hat, hat dort das Hausrecht.
In dem geschilderten Fall kann der Pächter die fremde Person auffordern das Grundstück zu verlassen.
Sollte die Person dies nicht machen kann der Pächter die Polizei rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

Mit dem ganzen Rummel hat der Verpächter nichts mit zutun.

Das selbst Hand anlegen und die Person vom Grundstück befördern kann auch ein falsches Vorgehen sein wenn die Person den Pächter dann vielleicht wegen Körperverletzung anzeigt.

Gruß
pcwilli
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Das selbst Hand anlegen und die Person vom Grundstück befördern..

..war auch nicht als Tipp gemeint sondern lediglich meinGedankengang, was ich in so einem Fall vermutlich als Erstes versuchen würde. Deshalb auch die kleine Schrift und der hier Mr. Green

Winken
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 14:58    Titel: Re: Pachtgrundstück besetzt Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
(Um ehrlich zu sein: ich würde niemanden anrufen sondern den Kerl achtkantig rausschmeißen Mr. Green )

Nimm ihm aber vorher die Fernbedienung weg. Mr. Green

 
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Besetzer wird der Pächter - genauso wie der Mieter - aber auch mit der eigenen Muskelkraft rauswerfen dürfen, solange er das sofort tut. Er wird mit der 'Entsetzung' nicht erst auf die Polizei warten müssen, auch wenn er ihm dabei weh tut. Winken

- Die eigentliche Frage war doch aber, ob der Pächter für diese Zeit die Pacht kassieren darf. Und auch da geht geht es ihm, wie dem Mieter: Nein, das braucht er zumindest dann nicht, wenn der Dritte das rechtmäßig tut (wenn nicht, kickt er ihn ja selber sofort raus), denn der § 536 BGB, und da der dritte Absatz, gelten auch für den Landpachtvertrag.
Ist er aber so blöd und ruft wirklich erstmal seinen Vermieter an, dann kann man ihm auch nicht helfen.
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Hundskerl
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Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Darf der der Verpächter troz eines Widerspruchs der Pachtgebühr eine zweite Rechnung mit Mahnkosten senden? Wobei auf den Widerspruch nicht einmal geantwortet wurde.

Wie ist die Rechtslage?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber sicher kann er das.

Wie schon von allen gesagt oder angedeutet hat der Verpächter nur mit dem Pächter einen Pachtvertrag und nicht mit dem unangemeldeten und nicht zugelassenen Gast auf dem Grundstück.

Es kommt jetzt auch auf den Pachtvertrag an was da mit der Zahlung vereinbart wurde. Sollte es so sein das bei einer oder zwei nicht gezahlten Pachtbeträgen eine Kündigung ausgesprochen werden kann sieht es für den Pächter schlecht aus.

Da der Verpächter mit den unliebsamen Gästen nichts zutun hat und dies auch kein Miet oder Pachtmangel ist sollte der Pächter schnellstens sein Hausrecht nutzen und diese Person oder Personen von dem Grundstück jagen, wenn es sein muss mit der Polizei.

Was anderes geht nicht. Alle Widersprüche oder sonstige Schritte gegenüber dem Verpächter sind Sinn und Hoffnungslos.

Der Pächter muss selbst und allein für sich tätig werden. Er hat das Hausrecht.

Gruß
pcwilli
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Hundskerl
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Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Grundstück vom Pächter nun gekündikt wird, kann der Verpächter dann verlangen, dass er das Grunstück räumt auch wenn die dort befindlichen Sachen einen Fremden gehören? Oder sollte der Pächter besser vorher das Grundstück räumen lassen? Wer würde da überhaupt für die Kosten aufkommen?

Wie ist die Rechtslage?
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Hundskerl
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Anmeldungsdatum: 14.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

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