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Hundskerl noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 14.02.09, 12:25 Titel: Pachtgrundstück besetzt |
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Hallo zusammen,
Ich hätte mal eine Frage zur Pacht eines Grundstückes.
Und zwar würde ich gern wissen ob der Verpächter eines Grundstückes das Recht hat vom derzeitigen Pächter die Pacht zu verlangen obwohl eine Fremde Person sich das Grundstück unberechtigt angeeignet hat. Und dies dem Verpächter auch mitgeteilt wurde.
Nehmen wir mal an der Verpächter ignoriert diese Tatsache und fordert trotzdem die Pacht.
Darf der Verpächter sowas dann machen oder muss er dafür Sorgen das die fremde Person das Grundstück räumt?
Wie ist da die Rechtslage?
Vielen Dank und lieben Gruß |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 14.02.09, 12:38 Titel: Re: Pachtgrundstück besetzt |
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Hundskerl hat folgendes geschrieben:: | ....oder muss er dafür Sorgen das die fremde Person das Grundstück räumt?. |
Übertrage ich das Ganze auf ein Mietverhältnis:
Wenn iich nach einem arbeitreichen Tag nach Hause komme und stelle fest:
in meinem Wohnzimmer sitzt ein Fremder,
in meinem Sessel,
nutzt meinen Fernseher
und futtert auch noch meinen Kühlschrank leer -
nun muss ich mal ganz stark überlegen, wen ich anrufe. Meine Vermieterin oder die Polizei?
(Um ehrlich zu sein: ich würde niemanden anrufen sondern den Kerl achtkantig rausschmeißen )
Und vor allen Dingen: muss ich für den Tag Miete zahlen?
Kurz: ich denke, dass man selber aktiv werden muss. Was kann der Verpächter dafür? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 14.02.09, 13:02 Titel: |
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Der, der das Grundstück gepachtet hat, hat dort das Hausrecht.
In dem geschilderten Fall kann der Pächter die fremde Person auffordern das Grundstück zu verlassen.
Sollte die Person dies nicht machen kann der Pächter die Polizei rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.
Mit dem ganzen Rummel hat der Verpächter nichts mit zutun.
Das selbst Hand anlegen und die Person vom Grundstück befördern kann auch ein falsches Vorgehen sein wenn die Person den Pächter dann vielleicht wegen Körperverletzung anzeigt.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 14.02.09, 13:22 Titel: |
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pcwilli hat folgendes geschrieben:: | Das selbst Hand anlegen und die Person vom Grundstück befördern.. |
..war auch nicht als Tipp gemeint sondern lediglich meinGedankengang, was ich in so einem Fall vermutlich als Erstes versuchen würde. Deshalb auch die kleine Schrift und der hier
 _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 14.02.09, 14:58 Titel: Re: Pachtgrundstück besetzt |
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nordlicht02 hat folgendes geschrieben:: | (Um ehrlich zu sein: ich würde niemanden anrufen sondern den Kerl achtkantig rausschmeißen ) |
Nimm ihm aber vorher die Fernbedienung weg.
 _________________ Shit happens |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 14.02.09, 15:39 Titel: |
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Einen Besetzer wird der Pächter - genauso wie der Mieter - aber auch mit der eigenen Muskelkraft rauswerfen dürfen, solange er das sofort tut. Er wird mit der 'Entsetzung' nicht erst auf die Polizei warten müssen, auch wenn er ihm dabei weh tut.
- Die eigentliche Frage war doch aber, ob der Pächter für diese Zeit die Pacht kassieren darf. Und auch da geht geht es ihm, wie dem Mieter: Nein, das braucht er zumindest dann nicht, wenn der Dritte das rechtmäßig tut (wenn nicht, kickt er ihn ja selber sofort raus), denn der § 536 BGB, und da der dritte Absatz, gelten auch für den Landpachtvertrag.
Ist er aber so blöd und ruft wirklich erstmal seinen Vermieter an, dann kann man ihm auch nicht helfen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Hundskerl noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 16.02.09, 17:33 Titel: |
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Darf der der Verpächter troz eines Widerspruchs der Pachtgebühr eine zweite Rechnung mit Mahnkosten senden? Wobei auf den Widerspruch nicht einmal geantwortet wurde.
Wie ist die Rechtslage? |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 16.02.09, 19:07 Titel: |
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Ja aber sicher kann er das.
Wie schon von allen gesagt oder angedeutet hat der Verpächter nur mit dem Pächter einen Pachtvertrag und nicht mit dem unangemeldeten und nicht zugelassenen Gast auf dem Grundstück.
Es kommt jetzt auch auf den Pachtvertrag an was da mit der Zahlung vereinbart wurde. Sollte es so sein das bei einer oder zwei nicht gezahlten Pachtbeträgen eine Kündigung ausgesprochen werden kann sieht es für den Pächter schlecht aus.
Da der Verpächter mit den unliebsamen Gästen nichts zutun hat und dies auch kein Miet oder Pachtmangel ist sollte der Pächter schnellstens sein Hausrecht nutzen und diese Person oder Personen von dem Grundstück jagen, wenn es sein muss mit der Polizei.
Was anderes geht nicht. Alle Widersprüche oder sonstige Schritte gegenüber dem Verpächter sind Sinn und Hoffnungslos.
Der Pächter muss selbst und allein für sich tätig werden. Er hat das Hausrecht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Hundskerl noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18.02.09, 13:37 Titel: |
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Wenn das Grundstück vom Pächter nun gekündikt wird, kann der Verpächter dann verlangen, dass er das Grunstück räumt auch wenn die dort befindlichen Sachen einen Fremden gehören? Oder sollte der Pächter besser vorher das Grundstück räumen lassen? Wer würde da überhaupt für die Kosten aufkommen?
Wie ist die Rechtslage? |
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Hundskerl noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.02.09, 18:34 Titel: |
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