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Hauptmieter kündigen/Untervermietung

 
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zunderich
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Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 16:37    Titel: Hauptmieter kündigen/Untervermietung Antworten mit Zitat

Hallo,

U=Untermieter
V=Vermieter
M=Mieter (Hauptmieter)

Angenommen M hat seit über 8 Jahren eine Wohnung bei V gemietet. M hat nun seit 6 Monaten die Wohnung an U untervermietet (komplette Wohnung, keine Möblierung => nackte Wohnung). V hat der Untermiete allgemein und speziell die Untervermietung an U zugestimmt.

Jetzt hat V herausgefunden, dass die Höhe der Untermiete um über 30% höher ist als die ursprüngliche Miethöhe. Weiterhin ist M ins Ausland ausgewandert und es besteht kein Nachweis oder begründeter Verdacht, dass er wieder zurückkehren wird (M ist aber noch an dem Standort der Wohnung gemeldet).
Jetzt gibt es mehrere Fragen:
Gibt es eine zeitliche Grenze für eine komplett vermietete Wohnung bei Auswanderung oder einem "Auslandsaufenthalt"?
Hat V aufgrund des gegeben Sachverhalts eine Möglichkeit M zu kündigen, da er selbst einen neuen Mietvertrag aufsetzen möchte?
Welche Möglichkeiten hat U? U würde gerne einen eigenen Mietvertrag haben, aber reichen dafür die 30% mehr Miete aus um Schritte einzuleiten?

Ergänzung:
M hat bis auf die Miete alle Verpflichtungen (Strom/Gas/Wasser/...) gekündigt und U hat diese auf sich selbst neu angemeldet.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 18:27    Titel: Re: Hauptmieter kündigen/Untervermietung Antworten mit Zitat

zunderich hat folgendes geschrieben::
Jetzt hat V herausgefunden, dass die Höhe der Untermiete um über 30% höher ist als die ursprüngliche Miethöhe.
Geschickter Untervermieter.

zunderich hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine zeitliche Grenze für eine komplett vermietete Wohnung bei Auswanderung oder einem "Auslandsaufenthalt"?
Soweit ich weiß, muß man in einer gemieteten Wohnung nicht wohnen.

zunderich hat folgendes geschrieben::
Hat V aufgrund des gegeben Sachverhalts eine Möglichkeit M zu kündigen, da er selbst einen neuen Mietvertrag aufsetzen möchte?
Wohl kaum.

zunderich hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten hat U?
Weiter dort wohnen oder kündigen.

zunderich hat folgendes geschrieben::
U würde gerne einen eigenen Mietvertrag haben
U hat einen eigenen Mietvertrag.

zunderich hat folgendes geschrieben::
aber reichen dafür die 30% mehr Miete aus um Schritte einzuleiten?
An welche ist denn gedacht?

zunderich hat folgendes geschrieben::
M hat bis auf die Miete alle Verpflichtungen (Strom/Gas/Wasser/...) gekündigt und U hat diese auf sich selbst neu angemeldet.
Das ist nicht ungewöhnlich.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal das da nichts zu machen ist.

1. Der Untermieter hat einen gültigen Mietvertrag der auch vom Eigentümer genehmigt wurde (Erlaubte Untervermietung)
2. Der Hauptmieter brauch nicht in der Wohnung wohnen.
3. Da die Anschlüsse für Strom und Wasser auf den Namen des Untermieters laufen hat er damit auch nichts an der Backe.
4. Da die Miete nicht 50 % über den normalen Mietpreis liegt kann hier auch nicht von Mietwucher die Rede sein.

So hat der Gute ein zusätzliches Einkommen. Gut ausgedacht. Winken

Gruß
pcwilli
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der Untermieter könnte überprüfen, ob eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegt - wenn nicht, hat biber alles gesagt.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Aber selbst wenn diese 'Überhöhung' 500% ausmachen würden, ginge das denn Vermieter immer noch nichts an.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Aber selbst wenn diese 'Überhöhung' 500% ausmachen würden, ginge das denn Vermieter immer noch nichts an.


Ich schrieb ja auch vom Untermieter.

Inwieweit die Kenntnisnahme eines Straftatbestandes jemanden etwas angeht, könnte man bestimmt diskutieren.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schrieb auch vom Untermieter. Und genau dessen Miete geht den (Haupt)-Vermieter gar nichts an und deren Höhe berechtigt ihn auch zu nichts; schon gar nicht gegenüber dem Hauptmieter.
Und Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Wucher zwar schon, aber da dürften die letzten Verurteilungen - vermute ich mal - noch aus der Zeit stammen, wo man seine Miete noch mit Zigaretten gezahlt hat. - Aber selbst dann ergeben sich keine Rechte des Vermieters.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Ich schrieb auch vom Untermieter. Und genau dessen Miete geht den (Haupt)-Vermieter gar nichts an und deren Höhe berechtigt ihn auch zu nichts; schon gar nicht gegenüber dem Hauptmieter.
Und Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Wucher zwar schon, aber da dürften die letzten Verurteilungen - vermute ich mal - noch aus der Zeit stammen, wo man seine Miete noch mit Zigaretten gezahlt hat. - Aber selbst dann ergeben sich keine Rechte des Vermieters.


Du hast nichts vom Untermieter geschrieben:
Karsten hat folgendes geschrieben::
Aber selbst wenn diese 'Überhöhung' 500% ausmachen würden, ginge das denn Vermieter immer noch nichts an.


Ich ging von deinen 500% aus und das wäre eine Straftat.
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 14.02.09, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Ich ging von deinen 500% aus und das wäre eine Straftat.
In dieser Absolutheit ist diese Aussage wohl unzutreffend.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Ich ging von deinen 500% aus und das wäre eine Straftat.
In dieser Absolutheit ist diese Aussage wohl unzutreffend.

Meines Wissens ist Mietwucher eine Straftat. Ich verstehe nicht, was du damit sagen willst.
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 14.02.09, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens ist Mietwucher eine Straftat.
Sowohl für den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung als auch für den des Mietwuchers ist die Miethöhe nur eins von mehreren Kriterien, die vorliegen müssen.
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Frank Oseloff
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Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Sowohl für den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung als auch für den des Mietwuchers ist die Miethöhe nur eins von mehreren Kriterien, die vorliegen müssen.

Winken *klickfix*

Sofern der Wohnungsmarkt nicht ausgesprochen angespannt ist oder sich der Mieter in einer Zwangslage befindet, so können sich Vermieter und Mieter auf einen Mietpreis einigen, der fern, sehr fern, des Mietpreisspiegels liegt.

 
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Meines Wissens ist Mietwucher eine Straftat.
Sowohl für den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung als auch für den des Mietwuchers ist die Miethöhe nur eins von mehreren Kriterien, die vorliegen müssen.

Ok, das habe ich nicht berücksichtigt.
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