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zunderich noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.02.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 13.02.09, 16:37 Titel: Hauptmieter kündigen/Untervermietung |
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Hallo,
U=Untermieter
V=Vermieter
M=Mieter (Hauptmieter)
Angenommen M hat seit über 8 Jahren eine Wohnung bei V gemietet. M hat nun seit 6 Monaten die Wohnung an U untervermietet (komplette Wohnung, keine Möblierung => nackte Wohnung). V hat der Untermiete allgemein und speziell die Untervermietung an U zugestimmt.
Jetzt hat V herausgefunden, dass die Höhe der Untermiete um über 30% höher ist als die ursprüngliche Miethöhe. Weiterhin ist M ins Ausland ausgewandert und es besteht kein Nachweis oder begründeter Verdacht, dass er wieder zurückkehren wird (M ist aber noch an dem Standort der Wohnung gemeldet).
Jetzt gibt es mehrere Fragen:
Gibt es eine zeitliche Grenze für eine komplett vermietete Wohnung bei Auswanderung oder einem "Auslandsaufenthalt"?
Hat V aufgrund des gegeben Sachverhalts eine Möglichkeit M zu kündigen, da er selbst einen neuen Mietvertrag aufsetzen möchte?
Welche Möglichkeiten hat U? U würde gerne einen eigenen Mietvertrag haben, aber reichen dafür die 30% mehr Miete aus um Schritte einzuleiten?
Ergänzung:
M hat bis auf die Miete alle Verpflichtungen (Strom/Gas/Wasser/...) gekündigt und U hat diese auf sich selbst neu angemeldet. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.02.09, 18:27 Titel: Re: Hauptmieter kündigen/Untervermietung |
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zunderich hat folgendes geschrieben:: | Jetzt hat V herausgefunden, dass die Höhe der Untermiete um über 30% höher ist als die ursprüngliche Miethöhe. | Geschickter Untervermieter.
zunderich hat folgendes geschrieben:: | Gibt es eine zeitliche Grenze für eine komplett vermietete Wohnung bei Auswanderung oder einem "Auslandsaufenthalt"? | Soweit ich weiß, muß man in einer gemieteten Wohnung nicht wohnen.
zunderich hat folgendes geschrieben:: | Hat V aufgrund des gegeben Sachverhalts eine Möglichkeit M zu kündigen, da er selbst einen neuen Mietvertrag aufsetzen möchte? | Wohl kaum.
zunderich hat folgendes geschrieben:: | Welche Möglichkeiten hat U? | Weiter dort wohnen oder kündigen.
zunderich hat folgendes geschrieben:: | U würde gerne einen eigenen Mietvertrag haben | U hat einen eigenen Mietvertrag.
zunderich hat folgendes geschrieben:: | aber reichen dafür die 30% mehr Miete aus um Schritte einzuleiten? | An welche ist denn gedacht?
zunderich hat folgendes geschrieben:: | M hat bis auf die Miete alle Verpflichtungen (Strom/Gas/Wasser/...) gekündigt und U hat diese auf sich selbst neu angemeldet. | Das ist nicht ungewöhnlich. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 13.02.09, 19:51 Titel: |
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Ich denke mal das da nichts zu machen ist.
1. Der Untermieter hat einen gültigen Mietvertrag der auch vom Eigentümer genehmigt wurde (Erlaubte Untervermietung)
2. Der Hauptmieter brauch nicht in der Wohnung wohnen.
3. Da die Anschlüsse für Strom und Wasser auf den Namen des Untermieters laufen hat er damit auch nichts an der Backe.
4. Da die Miete nicht 50 % über den normalen Mietpreis liegt kann hier auch nicht von Mietwucher die Rede sein.
So hat der Gute ein zusätzliches Einkommen. Gut ausgedacht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 14.02.09, 09:44 Titel: |
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Der Untermieter könnte überprüfen, ob eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegt - wenn nicht, hat biber alles gesagt. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 14.02.09, 11:51 Titel: |
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Aber selbst wenn diese 'Überhöhung' 500% ausmachen würden, ginge das denn Vermieter immer noch nichts an. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 14.02.09, 12:39 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | Aber selbst wenn diese 'Überhöhung' 500% ausmachen würden, ginge das denn Vermieter immer noch nichts an. |
Ich schrieb ja auch vom Untermieter.
Inwieweit die Kenntnisnahme eines Straftatbestandes jemanden etwas angeht, könnte man bestimmt diskutieren. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 14.02.09, 15:42 Titel: |
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Ich schrieb auch vom Untermieter. Und genau dessen Miete geht den (Haupt)-Vermieter gar nichts an und deren Höhe berechtigt ihn auch zu nichts; schon gar nicht gegenüber dem Hauptmieter.
Und Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Wucher zwar schon, aber da dürften die letzten Verurteilungen - vermute ich mal - noch aus der Zeit stammen, wo man seine Miete noch mit Zigaretten gezahlt hat. - Aber selbst dann ergeben sich keine Rechte des Vermieters. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 14.02.09, 17:35 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | Ich schrieb auch vom Untermieter. Und genau dessen Miete geht den (Haupt)-Vermieter gar nichts an und deren Höhe berechtigt ihn auch zu nichts; schon gar nicht gegenüber dem Hauptmieter.
Und Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Wucher zwar schon, aber da dürften die letzten Verurteilungen - vermute ich mal - noch aus der Zeit stammen, wo man seine Miete noch mit Zigaretten gezahlt hat. - Aber selbst dann ergeben sich keine Rechte des Vermieters. |
Du hast nichts vom Untermieter geschrieben:
Karsten hat folgendes geschrieben:: | Aber selbst wenn diese 'Überhöhung' 500% ausmachen würden, ginge das denn Vermieter immer noch nichts an. |
Ich ging von deinen 500% aus und das wäre eine Straftat. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.02.09, 18:16 Titel: |
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SLash hat folgendes geschrieben:: | Ich ging von deinen 500% aus und das wäre eine Straftat. | In dieser Absolutheit ist diese Aussage wohl unzutreffend. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 14.02.09, 21:27 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | SLash hat folgendes geschrieben:: | Ich ging von deinen 500% aus und das wäre eine Straftat. | In dieser Absolutheit ist diese Aussage wohl unzutreffend. |
Meines Wissens ist Mietwucher eine Straftat. Ich verstehe nicht, was du damit sagen willst. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.02.09, 21:45 Titel: |
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SLash hat folgendes geschrieben:: | Meines Wissens ist Mietwucher eine Straftat. | Sowohl für den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung als auch für den des Mietwuchers ist die Miethöhe nur eins von mehreren Kriterien, die vorliegen müssen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 15.02.09, 07:41 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Sowohl für den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung als auch für den des Mietwuchers ist die Miethöhe nur eins von mehreren Kriterien, die vorliegen müssen. |
*klickfix*
Sofern der Wohnungsmarkt nicht ausgesprochen angespannt ist oder sich der Mieter in einer Zwangslage befindet, so können sich Vermieter und Mieter auf einen Mietpreis einigen, der fern, sehr fern, des Mietpreisspiegels liegt.
 _________________ Shit happens |
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SLash FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 427
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Verfasst am: 16.02.09, 08:24 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | SLash hat folgendes geschrieben:: | Meines Wissens ist Mietwucher eine Straftat. | Sowohl für den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung als auch für den des Mietwuchers ist die Miethöhe nur eins von mehreren Kriterien, die vorliegen müssen. |
Ok, das habe ich nicht berücksichtigt. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten. |
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