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Urlaubsanspruch bei Krankheit

 
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einoede
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 23:25    Titel: Urlaubsanspruch bei Krankheit Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mal eine Frage, Frau A war 2008 3 Monate krank, nun hat man ihr mitgeteilt das sie in 2008 zuviel Urlaub erhalten hat - da man während der Krankheit keine Urlaubsanspruch hätte und hat ihr die "zuviel erhaltenen Tage" in diesem Jahr abgezogen.
Ist das zulässig??
'Vielen Dank für die Antworten
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dazu arbeits- oder tarifvertraglich was geregelt?
Wie viel Tage/Wochen Urlaub hat sie denn?
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einoede
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sie hat 26 Tage Urlaub und ist bei der Caritas angestellt. Sie hat auch nur durch Zufall davon erfahren - man hat sie weder informiert noch persönlich mit ihr gesprochen, sie hat einfach den Urlaubsanspruch für dieses Jahr gekürzt bekommen weil es letztes Jahr nicht aufgefallen ist....
Ob es dazu Tarifliche Regelungen gibt ist mir nicht bekannt
Danke im voraus
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Caritas gilt wahrscheinlich AVR:Caritas.

Grundsätzlich steht einem AN auch Urlaub zu wenn er lange krank ist. Selbst wenn man 1 Jahr krank ist steht einem für dieses Jahr, wenn man den dann in den ersten 3 Monaten des nächsten Jahres nehmen kann,. der komplette Jahresurlaub zu. Zumindest der gesetzliche Anteil von 4 Wochen.

Für die darüber hinausgehenden Tage kann evtl. was anderes geregelt sein, ist im AVR-Caritas meines Wissens aber nicht der Fall.

IMHO sollte man das bei der Caritas eigentlich wissen.

MfG
Matthias
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