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Verfasst am: 14.02.09, 23:25 Titel: Urlaubsanspruch bei Krankheit
Hallo,
ich habe mal eine Frage, Frau A war 2008 3 Monate krank, nun hat man ihr mitgeteilt das sie in 2008 zuviel Urlaub erhalten hat - da man während der Krankheit keine Urlaubsanspruch hätte und hat ihr die "zuviel erhaltenen Tage" in diesem Jahr abgezogen.
Ist das zulässig??
'Vielen Dank für die Antworten
Sie hat 26 Tage Urlaub und ist bei der Caritas angestellt. Sie hat auch nur durch Zufall davon erfahren - man hat sie weder informiert noch persönlich mit ihr gesprochen, sie hat einfach den Urlaubsanspruch für dieses Jahr gekürzt bekommen weil es letztes Jahr nicht aufgefallen ist....
Ob es dazu Tarifliche Regelungen gibt ist mir nicht bekannt
Danke im voraus
Grundsätzlich steht einem AN auch Urlaub zu wenn er lange krank ist. Selbst wenn man 1 Jahr krank ist steht einem für dieses Jahr, wenn man den dann in den ersten 3 Monaten des nächsten Jahres nehmen kann,. der komplette Jahresurlaub zu. Zumindest der gesetzliche Anteil von 4 Wochen.
Für die darüber hinausgehenden Tage kann evtl. was anderes geregelt sein, ist im AVR-Caritas meines Wissens aber nicht der Fall.
IMHO sollte man das bei der Caritas eigentlich wissen.
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