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Verfasst am: 16.02.09, 14:19 Titel: Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld-Bezug
Hallo,
ich habe folgende Frage an euch:
Person A ist Azubi und bezieht Kindergeld. Zusätzlich erhält A noch BAB. A weiß, dass die BAB der Familienkasse als Einkommen gemeldet werden muss.
Welcher Betrag muss der Familienkasse angegeben werden? Der volle BAB-Betrag?
A hat als Anlage zum Bewilligungsantrag ein Vordruck für die Familienkasse erhalten. Dort steht einmal der gesamte Betrag und zusätzlich noch ein Betrag "BAB für KG". Dieser Betrag wiederum ist geringer (ca. 30 Euro weniger). Muss vielleicht dieser geringere Betrag der Familienkasse gemeldet werden?
Dies ist für A sehr wichtig, welcher Betrag relevant ist, da A auf die Einkommensgrenze achten muss wegen des Kindergeldbezuges.
Verfasst am: 16.02.09, 14:39 Titel: Re: Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld-Bezug
leopard0404 hat folgendes geschrieben::
... Dort steht einmal der gesamte Betrag und zusätzlich noch ein Betrag "BAB für KG". Dieser Betrag wiederum ist geringer (ca. 30 Euro weniger). Muss vielleicht dieser geringere Betrag der Familienkasse gemeldet werden?
...
Hallo leopard0404
Ja. Die Kindergeldzahlung ist abhängig vom Einkommen des Azubi. Liegen die Einkünfte aus "BAB für KG" und Ausbildungsvergütung höher als die Einkommensgrenze, dann entfällt der Kindergeldanspruch der Kindergeldberechtigten (Eltern). Perse gehört das Kindergeld nicht den Kindern.
Liebe Grüße
Klaus
Fragen des Kindergeldes sind Steuerfragen, daher verschiebe ich ins Steuerrecht.
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