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Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld-Bezug

 
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leopard0404
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:19    Titel: Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld-Bezug Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage an euch:

Person A ist Azubi und bezieht Kindergeld. Zusätzlich erhält A noch BAB. A weiß, dass die BAB der Familienkasse als Einkommen gemeldet werden muss.

Welcher Betrag muss der Familienkasse angegeben werden? Der volle BAB-Betrag?

A hat als Anlage zum Bewilligungsantrag ein Vordruck für die Familienkasse erhalten. Dort steht einmal der gesamte Betrag und zusätzlich noch ein Betrag "BAB für KG". Dieser Betrag wiederum ist geringer (ca. 30 Euro weniger). Muss vielleicht dieser geringere Betrag der Familienkasse gemeldet werden?

Dies ist für A sehr wichtig, welcher Betrag relevant ist, da A auf die Einkommensgrenze achten muss wegen des Kindergeldbezuges.

Vielen Dank für eure Antworten!!

Viele Grüße
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:39    Titel: Re: Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld-Bezug Antworten mit Zitat

leopard0404 hat folgendes geschrieben::
... Dort steht einmal der gesamte Betrag und zusätzlich noch ein Betrag "BAB für KG". Dieser Betrag wiederum ist geringer (ca. 30 Euro weniger). Muss vielleicht dieser geringere Betrag der Familienkasse gemeldet werden?
...

Hallo leopard0404

Ja. Die Kindergeldzahlung ist abhängig vom Einkommen des Azubi. Liegen die Einkünfte aus "BAB für KG" und Ausbildungsvergütung höher als die Einkommensgrenze, dann entfällt der Kindergeldanspruch der Kindergeldberechtigten (Eltern). Perse gehört das Kindergeld nicht den Kindern. Winken

Liebe Grüße

Klaus

Fragen des Kindergeldes sind Steuerfragen, daher verschiebe ich ins Steuerrecht.
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leopard0404
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

vielen Dank für deine schnelle Info! Smilie

Also kann man der Familienkasse einfach diesen geringeren Betrag angeben.

Weisst du, wieso dieser "BAB für KG"-Betrag niedriger ist, als der den ich eigentlich erhalte?

Gruß,
leopard0404
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

leopard0404 hat folgendes geschrieben::
...
Weisst du, wieso dieser "BAB für KG"-Betrag niedriger ist, als der den ich eigentlich erhalte?
...

Hallo leopard0404,

dies ist eine Pauschale für die Aufwendungen der Berufsaufbildung (Lernmittel, etc.) die steuerrechtlich das Einkommen mindern. Winken

Vertiefend siehe BAB.


Liebe Grüße

Klaus
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