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Überstunden in der Ausbildung

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:02    Titel: Überstunden in der Ausbildung Antworten mit Zitat

A ist bereits über 18 Jahre alt und ist im ersten Lehrjahr. Einen Ausbilder gibt es zwar in einer anderen Filiale, diesen jedoch hat der angehende Florist noch kein einziges Mal zu Gesicht bekommen (seit Sept. 2008).

Im Geschäft ist A (Azubi) teilweise mit einem Floristen (kein Meister) und/oder der Filialleitung oder stellvertr. Filialleitung (auch keine Meister) alleine für Kunden, Kasse etc. zuständig.

A macht täglich Überstunden. In der Lohnbescheinigung, die A am Ende 2008 erhalten hat, steht bei "geleistete Überstd." die Ziffer NULL!

Angerechnet in Form von Urlaub oder gar ausbezahlt wurde in diesem fiktiven Fall gar nichts. A hat das Gefühl, von dem Betrieb ausgenutz zu werden, nur weil er schon mehr arbeiten darf als ein Azubi üblicherweise, da A bereits über 18 Jahre alt ist.

An wen kann sich A wenden bzw. wie ist die Rechtslage?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn zu Überstunden und Mehrarbeit vereinbart?
Gibt es einen Dienstplan? Sind da die Überstunden drin?

Grundsätzlich bei Problemen mit der Ausbildung an den Vertrauenslehrer der Berufsschule wenden wenn der fitt ist oder an die Ausbildungsberatung der zusändigen Kammer.

MfG
Matthias
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Was ist denn zu Überstunden und Mehrarbeit vereinbart?
Gibt es einen Dienstplan? Sind da die Überstunden drin?Matthias


Dazu muss nichts vereinbart werden, das ist in § 17,3 BBiG geregelt.
_________________
mfg


Günni
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