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Kunigunde ist nebenbei tätig für eine Firma im Direktvertrieb und verkauft zu Hause in fremden Wohzimmern Ware.
Es gibt da nun eine Firma die da folgende Klausel im Vertrag hat.
"die beraterin ist verpflichtet, die interessen des unternehmens zu waren, wie es ihm durch §86I hgb aufgegeben ist. deswegen hat sie es neben jeder konkurrenztätigkeit zu unterlassen, beraterinnen oder andere mitarbeiter des unternehmen abzuwerben oder kunden des unternehmens auszuspannen oder dies alles auch nur zu versuchen. verstößt die beraterin gegen die vorstehende vertraglichen wettbewerbsverbote, so hat sie für einen jeden fall der zuwiderhandlung an das unternehmen eine vertragsstrafe in höhe von 5000 euro zu zahlen"
Kundigunge will nämlichdie Firma wechseln und die neue Frima sagt, das sei nciht rechtens und sie könne nochim gleichen Monat der Kündigung beid er neuen Firma anfangen.
Was stimmt denn nun? Ich finds irgendwie an den Haaren herbei gezogen, aber nuja...
...deswegen hat sie es ... zu unterlassen, beraterinnen oder andere mitarbeiter des unternehmen abzuwerben oder kunden des unternehmens auszuspannen oder dies alles auch nur zu versuchen."
Kundigunge will nämlichdie Firma wechseln und die neue Frima sagt, das sei nciht rechtens und sie könne nochim gleichen Monat der Kündigung beid er neuen Firma anfangen.
Was hat nun das Abwerbeverbot mit der Kündigungsfrist zu tun? Nichts. Also gilt die vereinbarte (oder ersatzweise gesetzliche) Kündigungsfrist weiter. Egal, ob gegen die obige Klausel nun verstoßen wurde oder nicht und ob diese nun wirksam vereinbart ist oder nicht.
Da fehlt wohl vermutlich ein Teil der sich mit dem Konkurrenzverbot für den Zeitraum X
nach verlassen des Unternehmens beschäftigt. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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