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Abrechnung einer MMS auch nach Kündigung?

 
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combarok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 15:49    Titel: Abrechnung einer MMS auch nach Kündigung? Antworten mit Zitat

Hi,

wollte mal fragen ob es rechtens ist, dass mein Mobilfunkanbieter eine MMS berechnet, die eigentlich auf 2 Rechnungen (Abrechnungszeitraum) vor meiner letzten Rechnung sein hätte müssen?

lg oliver
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:28    Titel: Re: Abrechnung einer MMS auch nach Kündigung? Antworten mit Zitat

combarok hat folgendes geschrieben::
wollte mal fragen ob es rechtens ist, dass mein Mobilfunkanbieter eine MMS berechnet, die eigentlich auf 2 Rechnungen (Abrechnungszeitraum) vor meiner letzten Rechnung sein hätte müssen?
Standardgegenfrage: was steht denn dazu in den AGB?


Standardwette:da steht das ja.
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Dienstleistung erbracht wurde,so muß sie auch bezahlt werden. Welcher Schaden oder Nachteil soll ihnen denn durch den zweimonatigen Zahlungsaufschub entstanden sein?
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combarok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schonmal DANKE für eure beiden Antworten. Ein schaden ist mir nicht entstanden. Ich soll halt eine MMS von vor 2 Monaten bezahlen(Die hätte da bereits mit drauf sein können). Sind nur 0,39EUR aber ich will jetzt nicht jeden Monat noch ne Rechnung haben. Habe bereits zum 13.12.08 gekündigt und vor 2 Tagen ist dann aber nochmal eine Rechnung gekommen mit dieser einen MMS. Naja. Geschockt
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

combarok hat folgendes geschrieben::
Ich soll halt eine MMS von vor 2 Monaten bezahlen(Die hätte da bereits mit drauf sein können).
Ich gehe ins Restaurant, der Kellner kassiert nicht gleich beim Servieren. Das Essen dauert etwas weil ich Zeit habe. Ich geh in den Raucherraum für ne Zigarette. Dann evtl ne längere Sitzung auf dem Klo. Und dann evtl noch nen Kaffe oder Bier auf der Aussenterasse.
Und weil das jetzt schon so lange gedauert hat, brauch ich das Essen nicht bezahlen? Geschockt
Auch ihre Stromabrechnung bekommen sie erst am Ende des Jahres. Und für die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter nen volles Jahr Zeit.

Ja, es gibt Verjährung. Wenn der Provider eine bestimmte Zeit seine Forderung nicht geltend gemacht hat, ist sie verwirkt - sie brauchen also nix zu zahlen.
Dummerweise bemisst sich die Frist aber nicht in Wochen oder Monaten, sondern in Jahren.

hws
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

combarok hat folgendes geschrieben::
Sind nur 0,39EUR aber ich will jetzt nicht jeden Monat noch ne Rechnung haben.


Falls es sie tröstet, der Arbeitsaufwand und Versand der Rechnung hat dem Rechnungssteller wahrscheinlich mehr als 39ct gekostet.
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combarok
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt diese verjährung... ok dann vielen DANK an ALLE!!!
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es da nicht Klauseln, dass eine Rechnung endgültig wird, wenn ihr nicht innerhalb von z.B. 6 Wochen schriftlich widersprochen wird? Wenn ja: Hat der Kunde "nur" 6 Wochen Zeit zum Widerspruch und der Anbieter 3-4 Jahre?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.02.09, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Gibt es da nicht Klauseln, dass eine Rechnung endgültig wird, wenn ihr nicht innerhalb von z.B. 6 Wochen schriftlich widersprochen wird?
Ich kenne keine Endgültigkeitsklauseln. Falls es sie aber wider Erwarten doch geben sollte, hätte auch der Anbieter nur sechs Wochen Zeit seiner eigenen Rechnung zu widersprechen.
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