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merkur09 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.02.2009 Beiträge: 52
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Verfasst am: 20.02.09, 16:24 Titel: BGB + Zulieferung von Zeitungen |
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Hallo,
ein "Kunde" unterschreibt die kostenlose Zulieferung eines Probeabos des fiktiven Verlags DSZ.
Nach ca. 3 Wochen erscheinen 4 Exemlare und etwa 1 Monat später eine Zahlungsaufforderung von rund 54€.
Begründung: der "Kunde" hätte während der Probezeit keine Ablehnung gesendet und somit einem Dauerabo zugestimmt.
1. Der Kunde hat nur 4 Exemplare bekommen
2. Die Zeitungen waren nicht adressiert und wurden nicht in den Briefkasten geworfen, sodass jeder im Mehrparteienhaus die Zeitung mitnehmen konnte.
3. Der "Kunde" erhielt zu keinem Zeitpunkt eine Mitteilung das zum Datum xx eine Zustellung des Dauerabos erfolgt.
Hier meine konkrete Frage.
Was sieht das BGB vor? Nach meinen Infos ist einr Verlag gesetzlich nach dem BGB verpflichtet,
über zahlungspflichtige Zulieferung Mitteilung zu machen.
Wo ist der § im BGB zu finden?
merkur09[/b] |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 20.02.09, 16:27 Titel: |
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| Was stand denn genau zu dieser Thematik in dem vom Kunden unterschriebenen Wisch? |
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merkur09 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.02.2009 Beiträge: 52
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Verfasst am: 20.02.09, 20:03 Titel: wisch |
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auf dem Wisch steht, das wenn man sich nicht meldet automatisch eine kostenpflichttige Lieferung läuft.
Aber darum geht es nicht. Die Frage stellt sich, ob vor der Lieferung eine Mitteilung vom Verlag erfolgen muss.
Gruß merkur09 |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 20.02.09, 20:10 Titel: |
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Hallo,
der Kunde hat dem kostenpflichtigen Abo also zugestimmt.
Sollte der Verlag etwa vor jeder kostenpflichtiogen Zeitschrift noch eine Ankündigung schicken?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 20.02.09, 20:13 Titel: Re: wisch |
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| merkur09 hat folgendes geschrieben:: | | Die Frage stellt sich, ob vor der Lieferung eine Mitteilung vom Verlag erfolgen muss. |
Nö.
Die Info haben Sie ja bereits unterschrieben.
edit: wieder mal zu langsam : _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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merkur09 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.02.2009 Beiträge: 52
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Verfasst am: 20.02.09, 20:52 Titel: abo |
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das Probabo war für 14 Tage.Vergaß ich zu schreiben. Aber es kamen nur 4 Exemplare.
Der Verlag muss nicht vor jeder Zusendung eine Mitteilung machen, aber einmalig.
Der Kunde muss schon wissen, wann der Vertrag in kraft tritt, wie die Kündigungsbedingungen sind und was die Zeitung monatlich kostet.
Es ist ja schließlich nach deren Aansicht ein Vertrag zustande gekommen.
merkur |
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ChrisR FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 20.02.09, 21:03 Titel: |
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| Der Vertrag wurde doch unterschrieben, wo ist denn das Problem? |
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merkur09 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.02.2009 Beiträge: 52
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Verfasst am: 20.02.09, 21:15 Titel: abo |
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| das Problem ist aus meiner konkreten Frage am Aanfang zu ersehen. |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 20.02.09, 21:35 Titel: Re: abo |
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| merkur09 hat folgendes geschrieben:: | | das Probabo war für 14 Tage. |
Ist bei Probeabos von Tageszeitungen meistens so.
| merkur09 hat folgendes geschrieben:: | | Aber es kamen nur 4 Exemplare. |
Wenn es so ist, dass
| merkur09 hat folgendes geschrieben:: | | jeder im Mehrparteienhaus die Zeitung mitnehmen konnte |
setzt man sich mit der Vertriebsabteilung des Verlags in Verbindung und klärt die ordnungsgemäße Zustellung ab. Reklamiert man es nicht, muss der Verlag davon ausgehen, dass die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt. Es sei denn, der Vertriebsleiter arbeitet hiermit
| merkur09 hat folgendes geschrieben:: | | Der Verlag muss nicht vor jeder Zusendung eine Mitteilung machen, aber einmalig. |
Wie bereits weiter oben mehrfach geschrieben wurde: nein!
| merkur09 hat folgendes geschrieben:: | | Der Kunde muss schon wissen, wann der Vertrag in kraft tritt, |
Weiß er doch: nach Ablauf des sich automatisch verlängernden Probeabos, sprich: nach 14 Tagen.
| merkur09 hat folgendes geschrieben:: | | wie die Kündigungsbedingungen sind und was die Zeitung monatlich kostet. |
Steht i. d. R. auch alles auf dem bezüglich eines Probeabos unterschriebenen "Wisch".
Ich kenne jedenfalls keinen Verlag, bei dem es anders wäre.
Sollte es wider Erwarten auf dem "Wisch" nicht stehen - ein Blick ins Impressum der Zeitung macht mit Sicherheit schlauer. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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