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Katzenverbot in angemietetem Haus?

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 01:03    Titel: Katzenverbot in angemietetem Haus? Antworten mit Zitat

Was ist von einem Verbot im MV (Haus - keine Whg...) zu halten, das besagt, dass Haustierhaltung verboten ist?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Tierhaltungsregelungen nicht nur auf potentiellen Störungen für Nachbarn beruhen --> genauso wie bei Mietwohnungen, es sei denn es kommen Einzelfallumstände dazu.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 01:19    Titel: Antworten mit Zitat

...ergo grundsätzlich keine Unterscheidung zw. Haus und Whg.?

Ohne konkrete Begründung Verbot hinfällig?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 02:31    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
...ergo grundsätzlich keine Unterscheidung zw. Haus und Whg.?

Jupp

pandor hat folgendes geschrieben::
Ohne konkrete Begründung Verbot hinfällig?

Wenn ich interessehalber fragen darf: Woraus ziehen sie diesen Schluss?
_________________
Geist ist Geil!
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chrisx01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2008
Beiträge: 30
Wohnort: Mitte Deutschland

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Katzen zaehlen zu "Kleintieren" und duerden nicht verboten werden, allerding ist der Besitzer (MIeter) auch fuer Schaeden usw. die das Tier hinterlaesst verantwortlich.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

chrisx01 hat folgendes geschrieben::
Katzen zaehlen zu "Kleintieren" und duerden nicht verboten werden, ...


Zunächst dürfte die Einordnung von Katzen als Kleintiere - auch wenn es möglicherweise das eine oder andere entsprechende Urteil gibt - keinswegs der herrschenden Rechtsmeinung entsprechen.

Darüber hinaus istes keineswegs zutreffend, dass Kleintiere nicht verboten werden düften. Die Haltung von Kleintieren kann lediglich durch eine Formularklausel nicht untersagt werden. Individualvereinbarungen können selbstverständlich auch die Kleintierhaltung ausschließen.

Kann man in einem Mehrfamilienhaus noch unterstellen, dass Individualvereinbarungen in Mietverträgen sehr selten sein werden, wird man bei einem Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus schon auf den Einzelfall schauen müssen.
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