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Da die Tierhaltungsregelungen nicht nur auf potentiellen Störungen für Nachbarn beruhen --> genauso wie bei Mietwohnungen, es sei denn es kommen Einzelfallumstände dazu. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 26.05.2008 Beiträge: 30 Wohnort: Mitte Deutschland
Verfasst am: 23.02.09, 10:52 Titel:
Katzen zaehlen zu "Kleintieren" und duerden nicht verboten werden, allerding ist der Besitzer (MIeter) auch fuer Schaeden usw. die das Tier hinterlaesst verantwortlich.
Katzen zaehlen zu "Kleintieren" und duerden nicht verboten werden, ...
Zunächst dürfte die Einordnung von Katzen als Kleintiere - auch wenn es möglicherweise das eine oder andere entsprechende Urteil gibt - keinswegs der herrschenden Rechtsmeinung entsprechen.
Darüber hinaus istes keineswegs zutreffend, dass Kleintiere nicht verboten werden düften. Die Haltung von Kleintieren kann lediglich durch eine Formularklausel nicht untersagt werden. Individualvereinbarungen können selbstverständlich auch die Kleintierhaltung ausschließen.
Kann man in einem Mehrfamilienhaus noch unterstellen, dass Individualvereinbarungen in Mietverträgen sehr selten sein werden, wird man bei einem Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus schon auf den Einzelfall schauen müssen.
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