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Sahrili noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.02.09, 20:39 Titel: Fehlende Lohnsteuerkarte - Gehalt einbehalten |
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Hallöchen zusammen,
habe da mal eine Frage.
Wenn man wegen angeblich fehlender Lohnsteuerkarte, in Lk 6 gestuft wird und dem AG dadurch mehr Kosten entstehen, darf diesen dann das komplette Gehalt einbehalten um die Kosten damit zu bezahlen oder muss der AG dem AN ein Minimum an Geld lassen.
Und kann man das mit Nachreichen der LK wieder rückgängig machen, also wieder in seine Steuerklasse kommen?
Gruß Jessi |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 25.02.09, 20:42 Titel: |
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Hallo,
welche Mehrkosten entstehen denn da dem AG???
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Sahrili noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.02.09, 20:50 Titel: |
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Der AG sagt, dass er 500 € mehr zahlen muss.
Der Lehrling bekommt 360 € an Gehalt und hat raus etwa 290 €. |
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kdM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 25.02.09, 20:59 Titel: Re: Fehlende Lohnsteuerkarte - Gehalt einbehalten |
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Sahrili hat folgendes geschrieben:: | Wenn man wegen angeblich fehlender Lohnsteuerkarte, in Lk 6 gestuft wird und dem AG dadurch mehr Kosten entstehen, [...] |
Mir ist nicht klar, warum dem Arbeitgeber, der bei fehlender Lohnsteuerkarte korrekt, also nach Klasse VI abrechnet, dadurch höhere Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer muss mehr Steuern zahlen, hat also weniger netto - der Bruttobetrag ändert sich nicht. Auch nicht für den Arbeitgeber. Oder ich überseh' was, Steuerrecht ist nicht so mein Thema.
Sahrili hat folgendes geschrieben:: |
[...] darf diesen dann das komplette Gehalt einbehalten um die Kosten damit zu bezahlen oder muss der AG dem AN ein Minimum an Geld lassen.
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Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer sogar ein relativ großzügiges Minimum lassen, er darf die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nicht unterschreiten. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
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Verfasst am: 25.02.09, 21:02 Titel: |
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Sahrili hat folgendes geschrieben:: |
Der AG sagt, dass er 500 € mehr zahlen muss.
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Hallo,
ich behaupte jetzt mal, daß der AG dich da verkohlt
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
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Sahrili noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.02.09, 21:08 Titel: |
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Zitat: | Hallo,
ich behaupte jetzt mal, daß der AG dich da verkohlt
MfG |
Es geht um Rückzahlungen für 2008.
Habe seit Oktober da eine Ausbildung und vorher war sie meine Betreuerin einer Maßnahme.
Wären also Rückzahlungen von Januar bis Dezember. Deshalb dachte ich man könnte den Betrag nachvollziehen. |
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Sahrili noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.02.09, 10:59 Titel: Re: Fehlende Lohnsteuerkarte - Gehalt einbehalten |
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kdM hat folgendes geschrieben:: |
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer sogar ein relativ großzügiges Minimum lassen, er darf die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nicht unterschreiten. |
Stimmt den das. Habe ich ein recht auf ein minimum?
Nachtrag: Habe noch einmal nachgeschaut und es geht um ausstehende Zahlungen von 01.10.08 - 31.12.08. |
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Heide FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 737
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Verfasst am: 27.02.09, 09:57 Titel: Re: Fehlende Lohnsteuerkarte - Gehalt einbehalten |
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Sahrili hat folgendes geschrieben:: | Hallöchen zusammen,
habe da mal eine Frage.
Wenn man wegen angeblich fehlender Lohnsteuerkarte, in Lk 6 gestuft wird ..
Und kann man das mit Nachreichen der LK wieder rückgängig machen, also wieder in seine Steuerklasse kommen?
Gruß Jessi |
Für 2008 können Sie keine Lohnsteuerkarte mehr bekommen.
Der AG hat die Lohnsteuer nach StKl. 6 einzubehalten und abzuführen.
Sie selbst bekommen eine "elektronische Lohnsteuerbescheinigung" und können im Rahmen der ESt-Veranlagung die evtl. zuviel einbehaltene Lohnteuer zurück bekommen. _________________ Gruß
Heide |
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kleineroteHexe FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2008 Beiträge: 273
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Verfasst am: 01.03.09, 12:46 Titel: |
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Haben Sie die Lohnsteuerkarte 2008 noch bei sich? Dann könnten Sie diese ja noch nachreichen. Mit viel Glück ändert der AG dann nochmals die Lohnsteuerberechnung.
Bei einem Bruttoverdienst von 360 € fällt bei Lohnsteuerklasse 6 Lohnsteuer von ca. 60 € pro Monat an. Wenn das für drei Monate war, sind das ca. 180 € und keine 500 €. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 01.03.09, 17:37 Titel: |
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Mit sehr viel Glück.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens mit der Februarabrechnung bei fehlener Steuerkarte die Steuerklasse VI zu veranlagen (plus einer Korrekturabrechung der etwaig falsch abgerechneten Januarabrechnung).
Ob der Lohnbuchhalter wegen eines schusseligen Azubis die Abrechnung Februar jetzt noch wiederholt/korrigiert, halte ich für sehr zweifelhaft.
Aber fragen kann man ja.
Und ansonsten: Lohnsteuerkarte abgeben, schleunigst! |
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