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Mein Vermieter nöchte zum 1.4 die Miete erhöhen.
In dem Schreiben steht. u.a. dass festgestellt wurde das die Grundmieten innerhalb des Hauses unterschiedlich sind und dass die Grundmiete unter denen der Nachbarn liegt.
Da es in Kassel keinen Mietspiegel gibt, hat der Gesetzgeber wohl ein Zustimmungsverfahren festgelegt.
Sollte ich der freiwilligen Erhöhung nicht zustimmen, wird mir mit dem §558 des BGB gedroht.
Dabei könnte es sogar passieren dass ich mehr zahlen muss als vom vermieter verlangt.
Sehe ich es richtig dass es wohl besser ist der Mieterhöhung zuzustimmen?
Wir wohnen schon seit ca 9 Jahren hier. Und jedes Jahr gibt es eine Mieterhöhung.
Sondergesetze für Kassel? - Die würde ich gern sehen.
Dieses 'Zustimmungsverfahren' gilt immer. Auch außerhalb von Kassel und sogar dort, wo es Mietspiegel gibt. Die Zustimmung des Mieters ist bei einer Mieterhöhung an die 'ortsübliche' Miete, und um die scheint es ja hier zu gehen, immer erforderlich. Und genau diese Erhöhung erfolgt nach dem 558, nicht an ihm vorbei.
Zustimmen würde ich immer dann, wenn sich beim Nachrechnen herausstellt, dass der Vermieter eigentlich noch mehr verlangen könnte. Dazu sollte man sich aber den besagten § 558 mal durchlesen. Denn wenn es jedes Jahr eine Erhöhung gibt, dann ist dies nach genau diesem Paragraphen schon mal gar nicht zulässig.
Wer mit dem 558 droht, weiß wohl schon ganz genau, dass er kaum Erfolg hätte, wenn er sich wirklich auf ihn beriefe.
Mich würde schon interessieren, was der Vermieter da so schreibt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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