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Lohnzahlung bei Krankheit bei 800€ Job

 
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Explo
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Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:33    Titel: Lohnzahlung bei Krankheit bei 800€ Job Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich, bzw. meine Freundin hat folgendes Problem.
Seit November 08 arbeitet sie als Aushilfe als Verkäuferin auf 800€ basis 106 Std./Monat.
Seit Mitte Januar ist sie schwerer erkrankt und seitdem krankgeschrieben. Daraufhin wurde ihr Anfang Februar zum 25.2. gekündigt.
Nun die Frage: Muss ihr Arbeitgeber noch bis zum 25.2. den Lohn bezahlen?
Wäre super, wenn uns jemand weiterhelfen könnte, sie ist auf das Geld angewiesen, da sie auch kein ALG beziehen kann.

Vielen Dank!
Tobias
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen
EntgFG § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat folgendes geschrieben::

(1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
2Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
(2) 1Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. 2Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Ob die 6 Wochen vor dem 25.02. bereits erreicht waren...
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss ihr Arbeitgeber noch bis zum 25.2. den Lohn bezahlen?


Wenn sie noch keine 6 Wochen krank war, sonst gibt es Krankengeld.

Meines Wissens zahlt wenn man während der Krankheit gekünidgt wird auch die Kasse weiter Krankengeld bis man wieder gesund ist, am besten mal bei der KV anrufen.

MfG
Matthias
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Explo
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Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Sie ist genau dann 6 Wochen krank, wenn sie schon gekündigt ist.
Also müsste doch der Arbeitgeber noch den Lohn bezahlen?

Bei der KV haben wir auch schon nachgefragt, aber die zahlen leider kein Krankengeld. Die Begründung war, weil sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Der AG hat sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses natürlich zu bezahlen.

MfG
Matthias
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Explo
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Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also auch, wenn sie nur auf 800€ Basis als Aushilfe angestellt ist?

Die Frau vom Lohnbüro hat nämlich zu ihr gesagt, da sie nur Aushilfe und keine fest angestellte ist, wird sie nur nach den Stunden die sie arbeitet bezahlt. Aber das kann ich mir nicht so recht vor stellen, wir haben ihr das auch gesagt und die Frau hat dann gemeint, sie soll das schriftlich festhalten.
Hätte jemand eine Idee, wie man das schreiben könnte?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Egal ob 400 € oder sonstiger Jobber, das sind alles Arbeitnehmer.
Der AG muss Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auch Urlaub bezahlen. Wenn sie den Urlaub nicht mehr nehmen kann, kann sie die Auszahlung dafür auch verlangern.

MfG
Matthias
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Explo
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Anmeldungsdatum: 27.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, vielen Dank! Dann können wir ja doch beruhigt sein, dass sie das Geld noch bekommt.
Hast mir sehr weiter geholfen!
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