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Schlüssel nur an pol.gemeldete Personen?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Diesem Mieter kann m.M.n. nur die Anzahl begrenzt werden, wenn man beweißen kann, dass die Vorfälle mit dieser Tatsache im Zusammenhang steht.
Anscheinend kann aber dieser Zusammenhang nicht bewießen werden?
_________________
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

katja**** hat folgendes geschrieben::
es bekommt jeder soviele Haus und Wohnungsschlüssel wie er möchte,nur dieser eine Mieter nicht,der sie beliebig weitergibt etc
Wenn man es im Zweifel schafft, ein Gericht von der Korrektheit dieses Verhaltens zu überzeugen - prima. Ich halte das für reine Willkür.

katja**** hat folgendes geschrieben::
warum sollte dann jemand nícht ins Haus kommen?
Die Frage meinen Sie jetzt aber nicht ernst, oder?

katja**** hat folgendes geschrieben::
außer diese "Feunde" des Mieters,denen kann er ja die Türe öffnen
Wenn Sie die bisherigen Beiträge gelesen haben, werden Sie sicherlich feststellen, daß das kein Argument sein kann.

katja**** hat folgendes geschrieben::
der Ansatz ist der,dass man mit Sicherheit fragen kann soviel man möchte ohne die Wahrheit zu erfahren.
Also wurde gefragt? Und woher weiß man, daß die Antwort nicht der Wahrheit entspricht?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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