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Verfasst am: 01.03.09, 10:34 Titel: kalte Wohnung seid 4 Tagen
Seid fast 4 Tagen sitze (außer wenn ich arbeiten bin)ich in einer kalten Wohnung bei ca 15 Grad..Vermieter erreiche ich nicht.
Kann ich Miete kürzen?Ab wann?
Ich denke, dass eine Mietkürzung noch keine warme Wohnung macht.
Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, könnte man z.B. ander Heizgeräte aufstellen und die Kosten später dem VM in Rechnung stellen z.B. Strom, Mietkosten von Heizgeräten usw.
Generell ist die Miete gemindert, wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Daher benötigt man auch keine besondere Einverständnis des Vermieters.
In unserem Fall genügt die schriftliche Mitteilung (da er ja nicht anders erreichbar ist) an die Anschrift des Vermieters um den Mangel anzuzeigen. Die Minderung setzt hier sofort ein. Die Höhe ist abhängig von prozentualen Verlust des Wohnwertes der Wohnung.
Der Beweis liegt beim Mieter
Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
Das ist ziemlich sicher eine Lüge. Ein Brief am Donnerstag, vor Briefkastenleerung, eingesteckt, ist zu 95% am Freitag beim Vermieter. Weiterhin haben die meisten Vermieter, zusätzlich zum Telefon, eine emailadresse und ein Fax. Die letzten beiden sind ebenfalls 24/7 erreichbar.
Wenn Sie nicht der Vermieter des TE sind, können Sie das nicht mal ansatzweise beurteilen - also unterlassen Sie zukünftig bitte solche Sprüche. Danke.
Das
Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Ein Brief am Donnerstag, vor Briefkastenleerung, eingesteckt, ist zu 95% am Freitag beim Vermieter. Weiterhin haben die meisten Vermieter, zusätzlich zum Telefon, eine emailadresse und ein Fax. Die letzten beiden sind ebenfalls 24/7 erreichbar.
ist zwar alles wunderbar, hilft dem Mieter aber nicht im geringsten, wenn der Vermieter weder den Briefkasten leert noch ans Telefon geht und auch seine Mails nicht abruft oder irgendein Fax liest - weil er hier seine Mieteinnahmen genießt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ich denke, dass eine Mietkürzung noch keine warme Wohnung macht.
Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, könnte man z.B. ander Heizgeräte aufstellen und die Kosten später dem VM in Rechnung stellen z.B. Strom, Mietkosten von Heizgeräten usw.
Generell ist die Miete gemindert, wenn ein Mangel an der Mietsache auftritt. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Daher benötigt man auch keine besondere Einverständnis des Vermieters.
In unserem Fall genügt die schriftliche Mitteilung (da er ja nicht anders erreichbar ist) an die Anschrift des Vermieters um den Mangel anzuzeigen. Die Minderung setzt hier sofort ein. Die Höhe ist abhängig von prozentualen Verlust des Wohnwertes der Wohnung.
Der Beweis liegt beim Mieter
Jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
das ist richtig. der mieter ist im übrigen zur schadenminderung verpflichtet. unterläßt er diese, kann das zu seinem nachteil gereichen. die zusätzlicheh kosten für das aufstellen eines heizgerätes kann er dem vermieter aus verzug in rechnung stellen. dazu ist voraussetzung, da verzug eingetreten ist. _________________ Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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