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krusty70 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.03.09, 10:07 Titel: Rückzahlung der Mietkaution ohne den Vermieter |
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Hallo!
Vor Jahren bewohnte ich eine Wohnung zur Miete und zahlte dafür auch eine Mietkaution.
Der damalige Vermieter hat diese Wohnungen vor Jahren bereits verkauft und ist für mich leider nicht mehr auffindbar. Ich weiss nicht warum, aber mein ehemaliger Vermieter war schon damals nicht erreichbar.Aus diesem Grund konnte ich nie meine Mietkaution zurück erhalten. Ich habe auch schon direkt bei der Sparkasse vorgesprochen. Diese meinte aber, dass das Sparbuch mit der Mietkaution nur aufgelöst werden kann, wenn der Vermieter mit anwesend ist, bzw. sein Einverständnis gibt.
Welche Möglichkeiten bieten sich mir hierbei?
Wie ist diesbezüglich die Rechtslage?
Freundliche Grüße und mit Dank im voraus
krusty70 |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.03.09, 10:13 Titel: |
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Wieviele Jahre ist das denn jetzt her?
Eventuell kann die Kaution auch vom Käufer eingefordert werden. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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krusty70 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.03.09, 10:20 Titel: |
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Das ganze liegt nun schon satte 13 Jahre zurück. Vor kurzem habe ich das Sparbuch zufällig entdeckt. War in Vergessenheit geraten. Kann ich in diesem Fall an den neuen Besitzer der Wohnung heran treten? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 02.03.09, 10:25 Titel: |
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Hm, normalerweise verjährt doch so ne Nummer. Hat der Mieter überhaupt noch Anspruch auf das Geld? |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 02.03.09, 10:29 Titel: |
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Das Problem wird sein, dass bei dem Sparbuch der Sperrvermerk auf "Herrn XYZ" lautet, dann kann leider auch der neue Vermieter "Herr ABC" das Sparbuch nicht freigeben. Könnte ja sonst jeder kommen... |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 02.03.09, 10:33 Titel: |
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krusty70 hat folgendes geschrieben:: | Diese meinte aber, dass das Sparbuch mit der Mietkaution nur aufgelöst werden kann, |
Auf wessen Namen läuft das Buch? Auf den Mieter? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.03.09, 10:36 Titel: |
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Richtig ist, dass der Herausgabeanspruch gegen den Vermieter längst verjährt ist, was aber den Mieter nicht hindert, trotzdem seine Forderung zu stellen, - vielleicht gibt er ja das Konto frei, immerhin nützt es ihm nichts mehr, denn alle Forderungen des Vermieters, die einen Zugriff auf die Kaution erlauben würden, sind auch schon verjährt.
Aber das Sparbuch gehört dem Mieter und das sich darauf befindende Guthaben auch. Und das ist nicht verjährt.
Die Frage lautet also, wie man die Auszahlung gegen die Bank durchsetzen kann. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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krusty70 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.03.09, 10:42 Titel: |
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Genau das ist der Kern der Sache.
Das Sparbuch inkl. der darauf befindlichen Kaution gehört mir.
Aber wie bewege ich die Bank dazu mir diese Kaution auszuzahlen.
Die Rechtslage dazu ist mir nicht ersichtlich. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 02.03.09, 10:56 Titel: |
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Ich muss nochmal nachfragen:
Sachverhalt ist folgendermassen --> Sparbuch lautet auf den Mieter, Sparbuch ist dem Vermieter nie ausgehändigt worden, sondern immer beim Mieter geblieben. Für den Vermieter wurde ein Sperrvermerk eingetragen.
Ist das so richtig? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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DrFaustus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 87
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Verfasst am: 02.03.09, 14:13 Titel: |
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Hmm, das ist wohl recht verzwickt.
Die Verpfändung hindert die Bank daran schuldbefreiend auszuzahlen. Im Grunde könnte die Bank es auf ihre "Kappe" nehmen das Geld auszuzahlen. Das wird sie aber nur in den seltensten Fällen tun. Denn wenn der VM dann nach Jahren kommt und sagt: "Was ist mit dem Geld. Ich möchte die Kaution haben", dann muss die Bank doppelt auszahlen.
Vielleicht gibt es so etwas wie ein Aufgebotsverfahren in so einem Fall. Vielleicht mal die Bank darauf ansprechen... |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 02.03.09, 14:23 Titel: |
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DrFaustus hat folgendes geschrieben:: | Hmm, das ist wohl recht verzwickt.
Die Verpfändung ...... |
Liegt die vor? Also nach dem Sachverhalt, wie ich ihn verstanden habe, scheint mir eine wirksame Verpfändung zweifelhaft zu sein.
Jedenfalls liegt keine der hier genannten --> www.mieterverein-siegerland.de/html/s_them6.htm Sicherheitsleistungen vor.
Oder aber der SV ist doch anders zu verstehen. Daher meine erneute Nachfrage. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.03.09, 14:31 Titel: |
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Das übliche Verfahren ist doch eine dem Vermieter übergebene Verpfändungserklärung über ein Sparbuch des Mieters. - Dachte ich jedenfalls. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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DrFaustus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.03.2008 Beiträge: 87
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Verfasst am: 02.03.09, 14:39 Titel: |
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Stimmt sorry, ob die Verpfändung (sofern überhaupt eine bestand) noch besteht ist zweifelhaft.
Denn für eine Verpfändung ist ja die Übergabe zwingend erforderlich. Stellt den ein "Zurückgeben" der verpfänderten Sache ein Beenden der Verpfändung dar?
Wenn ja, gibt es für die Bank eigentlich keinen Grund das Guthaben nicht auszuzahlen.
Vorraussetzung ist natürlich das Sparbuch lautet auf den Mieter. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 02.03.09, 14:52 Titel: |
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Nun ist die Bank aber kein Gericht, dass über das Fortbestehen irgendwelcher Rechte oder Pflichten urteilen kann. Sie hat eine Urkunde vorliegen, nach der das Guthaben nur mit der Genehmigung des Vermieters ausgezahlt werden kann. Danach richtet sie sich.
Ich denke das kann eigentlich nur der Vermieter oder ein Gericht per Beschluss auflösen.
Vielleicht sollte man diese Frage nochmal unseren Bank- und Bürgschaftsheinis, äh, Experten vorlegen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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