Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückzahlung der Mietkaution ohne den Vermieter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückzahlung der Mietkaution ohne den Vermieter

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
krusty70
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:07    Titel: Rückzahlung der Mietkaution ohne den Vermieter Antworten mit Zitat

Hallo!

Vor Jahren bewohnte ich eine Wohnung zur Miete und zahlte dafür auch eine Mietkaution.
Der damalige Vermieter hat diese Wohnungen vor Jahren bereits verkauft und ist für mich leider nicht mehr auffindbar. Ich weiss nicht warum, aber mein ehemaliger Vermieter war schon damals nicht erreichbar.Aus diesem Grund konnte ich nie meine Mietkaution zurück erhalten. Ich habe auch schon direkt bei der Sparkasse vorgesprochen. Diese meinte aber, dass das Sparbuch mit der Mietkaution nur aufgelöst werden kann, wenn der Vermieter mit anwesend ist, bzw. sein Einverständnis gibt.
Welche Möglichkeiten bieten sich mir hierbei?
Wie ist diesbezüglich die Rechtslage?

Freundliche Grüße und mit Dank im voraus
krusty70
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wieviele Jahre ist das denn jetzt her?
Eventuell kann die Kaution auch vom Käufer eingefordert werden.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
krusty70
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze liegt nun schon satte 13 Jahre zurück. Vor kurzem habe ich das Sparbuch zufällig entdeckt. War in Vergessenheit geraten. Kann ich in diesem Fall an den neuen Besitzer der Wohnung heran treten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, normalerweise verjährt doch so ne Nummer. Hat der Mieter überhaupt noch Anspruch auf das Geld?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem wird sein, dass bei dem Sparbuch der Sperrvermerk auf "Herrn XYZ" lautet, dann kann leider auch der neue Vermieter "Herr ABC" das Sparbuch nicht freigeben. Könnte ja sonst jeder kommen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

krusty70 hat folgendes geschrieben::
Diese meinte aber, dass das Sparbuch mit der Mietkaution nur aufgelöst werden kann,


Auf wessen Namen läuft das Buch? Auf den Mieter?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig ist, dass der Herausgabeanspruch gegen den Vermieter längst verjährt ist, was aber den Mieter nicht hindert, trotzdem seine Forderung zu stellen, - vielleicht gibt er ja das Konto frei, immerhin nützt es ihm nichts mehr, denn alle Forderungen des Vermieters, die einen Zugriff auf die Kaution erlauben würden, sind auch schon verjährt.
Aber das Sparbuch gehört dem Mieter und das sich darauf befindende Guthaben auch. Und das ist nicht verjährt.
Die Frage lautet also, wie man die Auszahlung gegen die Bank durchsetzen kann.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
krusty70
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das ist der Kern der Sache.
Das Sparbuch inkl. der darauf befindlichen Kaution gehört mir.
Aber wie bewege ich die Bank dazu mir diese Kaution auszuzahlen.
Die Rechtslage dazu ist mir nicht ersichtlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss nochmal nachfragen:

Sachverhalt ist folgendermassen --> Sparbuch lautet auf den Mieter, Sparbuch ist dem Vermieter nie ausgehändigt worden, sondern immer beim Mieter geblieben. Für den Vermieter wurde ein Sperrvermerk eingetragen.

Ist das so richtig?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DrFaustus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, das ist wohl recht verzwickt.

Die Verpfändung hindert die Bank daran schuldbefreiend auszuzahlen. Im Grunde könnte die Bank es auf ihre "Kappe" nehmen das Geld auszuzahlen. Das wird sie aber nur in den seltensten Fällen tun. Denn wenn der VM dann nach Jahren kommt und sagt: "Was ist mit dem Geld. Ich möchte die Kaution haben", dann muss die Bank doppelt auszahlen.

Vielleicht gibt es so etwas wie ein Aufgebotsverfahren in so einem Fall. Vielleicht mal die Bank darauf ansprechen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

DrFaustus hat folgendes geschrieben::
Hmm, das ist wohl recht verzwickt.

Die Verpfändung ......


Liegt die vor? Also nach dem Sachverhalt, wie ich ihn verstanden habe, scheint mir eine wirksame Verpfändung zweifelhaft zu sein.

Jedenfalls liegt keine der hier genannten --> www.mieterverein-siegerland.de/html/s_them6.htm Sicherheitsleistungen vor.

Oder aber der SV ist doch anders zu verstehen. Daher meine erneute Nachfrage.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das übliche Verfahren ist doch eine dem Vermieter übergebene Verpfändungserklärung über ein Sparbuch des Mieters. - Dachte ich jedenfalls.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
DrFaustus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2008
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt sorry, ob die Verpfändung (sofern überhaupt eine bestand) noch besteht ist zweifelhaft.

Denn für eine Verpfändung ist ja die Übergabe zwingend erforderlich. Stellt den ein "Zurückgeben" der verpfänderten Sache ein Beenden der Verpfändung dar?
Wenn ja, gibt es für die Bank eigentlich keinen Grund das Guthaben nicht auszuzahlen.

Vorraussetzung ist natürlich das Sparbuch lautet auf den Mieter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ist die Bank aber kein Gericht, dass über das Fortbestehen irgendwelcher Rechte oder Pflichten urteilen kann. Sie hat eine Urkunde vorliegen, nach der das Guthaben nur mit der Genehmigung des Vermieters ausgezahlt werden kann. Danach richtet sie sich.

Ich denke das kann eigentlich nur der Vermieter oder ein Gericht per Beschluss auflösen.
Vielleicht sollte man diese Frage nochmal unseren Bank- und Bürgschaftsheinis, äh, Experten vorlegen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.