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recht.de :: Thema anzeigen - Abgeltung Entgeldfortzahlung, Urlaub usw. bei Minijob
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Abgeltung Entgeldfortzahlung, Urlaub usw. bei Minijob

 
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hawk555
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Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 00:03    Titel: Abgeltung Entgeldfortzahlung, Urlaub usw. bei Minijob Antworten mit Zitat

Sind Formulierungen in einem Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte wie beispielsweise "... Ansprüche (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Weihnachtsgratifikation usw.) sind in der vereinbarten Entlohnung eingerechnet." (Stundenlohn) in Ordnung?

Wie ist die Rechtslage?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 07:44    Titel: Re: Abgeltung Entgeldfortzahlung, Urlaub usw. bei Minijob Antworten mit Zitat

hawk555 hat folgendes geschrieben::
Sind Formulierungen in einem Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte wie beispielsweise "... Ansprüche (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Weihnachtsgratifikation usw.) sind in der vereinbarten Entlohnung eingerechnet." (Stundenlohn) in Ordnung?



Nein, m.E. dürfen gesetzliche Ansprüche (beispielsweise aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz) nicht arbeitsvertraglich abbedungen werden.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dürfte daher weiter zu beanspruchen sein. Beim Urlaubsgeld müßte man mal in BUrlG schauen, die Weihnachtsgeschichte darf in die Stundenvergütung gepackt werden.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlte Jahresurlaub sind unabdingbar. Bei Urlaubsgeld Wehnachtsgeld etc. dürfen Teilzeitbeschäftigte, zu denen auch 400,-€ Kräfte gehören, nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitarbeitnehmer nur weil sie Teilzeitkräfte sind. Bei vorliegen von Sachgründen kann eine unterschiedliche Behandlung
rechtmäßig sein.
Quellen
EntgFG, BurlG und TzBfG.
_________________
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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