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Sind Formulierungen in einem Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte wie beispielsweise "... Ansprüche (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Weihnachtsgratifikation usw.) sind in der vereinbarten Entlohnung eingerechnet." (Stundenlohn) in Ordnung?
Sind Formulierungen in einem Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte wie beispielsweise "... Ansprüche (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Weihnachtsgratifikation usw.) sind in der vereinbarten Entlohnung eingerechnet." (Stundenlohn) in Ordnung?
Nein, m.E. dürfen gesetzliche Ansprüche (beispielsweise aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz) nicht arbeitsvertraglich abbedungen werden.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dürfte daher weiter zu beanspruchen sein. Beim Urlaubsgeld müßte man mal in BUrlG schauen, die Weihnachtsgeschichte darf in die Stundenvergütung gepackt werden.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlte Jahresurlaub sind unabdingbar. Bei Urlaubsgeld Wehnachtsgeld etc. dürfen Teilzeitbeschäftigte, zu denen auch 400,-€ Kräfte gehören, nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitarbeitnehmer nur weil sie Teilzeitkräfte sind. Bei vorliegen von Sachgründen kann eine unterschiedliche Behandlung
rechtmäßig sein.
Quellen
EntgFG, BurlG und TzBfG. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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