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Meine Freundin und ich überlegen eine Wohnung zu beziehen. Der Vermieter will eine Mindestmietlaufzeit von 3 Jahren im Vertrag fixieren. Bis zu 4 Jahren ist dies ja auch erlaubt.
Meine Frage ist, ob wir trotzdem vor Ablauf der 3 Jahre aus wichtigem Grund kündigen können???
Welche Sachverhalte fallen unter den Begriff "wichtiger Grund"?
Eine Kündigung ist damit vollkommen ausgeschlossen, ausser halt solche Spiele wie Mieter kann Miete nicht zahlen usw., was dann als ausserordentliche Kündigung läuft. Eine ordentliche Kündigung wegen z.B. Eigenbedarf des VMs oder Mieter will neue Wohnung ist nicht möglich. In manchen Fällen kann aber die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag gegen Nachmieterstellung bestehen. Als Beispiel wäre genannt, der Mieter wird von seinen Arbeitgeber in eine weit entfernte Stadt versetzt. Kein Anspruch würde bestehen wenn er selber die Arbeitsstelle gekündigt hat.
Man wird also im konkreten Einzelfall abschätzen müssen was geht und was nicht. Nur sollte sich der Mieter vor Unterschrift unter dem Mietvertrag darüber im klaren sein, das er sehr wahrscheinlich die 3 Jahre auch erfüllen muss.
Dies sollte man eh vor jeder Unterschrift unter einen Vertrag genau tun. Denn es heisst ja nicht umsonst pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.
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