Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.03.09, 15:39 Titel: Frist zur Erstellung neuer NK-Abrechnung
Hallo zusammen,
mal eine Frage:
Mieter hat innerhalb 4 Wochen nach Erhalt der Abrechnung (Frist) den VM schriftlich um eine korrigierte NK-Abrechnung gebeten, da a) Wasserverbrauch mit 3,5 statt mit 4 Personen und b) die Heizkosten nach qm (alle Heizkörper ohne Ableseröhrchen, daher 15 % Abzug der Heizkosten, HKVO § 12) berechnet wurden. Der Brief wurde am 19.02.09 in den Briefkasten des VM (wohnt nebenan und handhabte mit Schreiben an den M ebenso) geworfen. Seit ca. 4 Tagen ist VM wieder mal auf Reise (unbestimmte Zeit).
Wie soll der Mieter jetzt verfahren? Zweites Schreiben mit Fristsetzung? Mieter hat zum 30.04.09 die Wohnung gekündigt. _________________ Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
Also. Ich würde da jetzt nicht so sehr auf einer neuen Abrechnung rumhacken. Letztlich geht es dem Mieter ja nicht darum, sondern um das Geld. Das, und nicht die korrigierte Abrechnung, wäre auch Streitgegenstand vor Gericht. Dort klagt er auf Zahlung.
Wenn er also die richtige Summe benennen kann, dann fordert er den Vermieter zur Rückzahlung dieser Summe (natürlich mit Frist) auf und dann könnte er die Aufrechnung erklären für den Fall, dass der Vermieter nicht zahlt.
Kann er die Summe nicht benennen, muss er sowieso erst einmal Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen, bevor er irgendwas fordern kann. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Hallo Karsten,
danke für die Antwort. Also, die Summe kann der Mieter nennen. Wie sieht das denn mit einer Frist zur Rückzahlung aus? Oder sollte/kann der Mieter, wenn alle Stricke reißen, diese Summe bei der April-Miete (mit Angabe natürlich) einbehalten? Wie bereits geschrieben, ist der VM auf unbestimmte Zeit verreist. _________________ Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
Ist eigentlich egal - zieht der M den Betrag vorsichtshalber von der letzten Miete ab, so kann sich VM immer noch aus der Kaution bedienen. Zieht M nicht ab, läuft er u.U. ebenso hinter dem Fehlbetrag her. Es wird ihm also nichts übrig bleiben, als sich mit VM in Verbindung zu setzen, spätestens zur Übergabe wird man sich ja treffen.
Naja. Eine angemessene Frist, mit der man auf der sicheren Seite ist, dürfte 10-14 Tage betragen.
Danach ist die Rückzahlung fällig (wenn sie es nicht schon mit der NK-Abrechnung war). Sie kann dann mit der nächsten Miete aufgerechnet werden. Allerdings nur dann, wenn es keine Klausel im Vertrag gibt, die das ausschließt.
Was marconaut sagt, ist allerdings richtig. Am Ende muss der Mieter seiner Kaution hinterher rennen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Oder sollte/kann der Mieter, wenn alle Stricke reißen, diese Summe bei der April-Miete (mit Angabe natürlich) einbehalten?
Jein.
Es handelt sich hier um strittige Forderungen. In den meisten Mietverträgen wird ein Aufrechnungsverbot genau deswegen vereinbart, also mal nachschauen.
Lediglich unstrittige oder rechtlich festgestellte Forderungen sind davon nicht betroffen.
Nur zur Info: Im Mietvertrag steht nichts davon (Antwort von Frank Oseloff). Kaution wurde vorab geleistet in dem Sinne, dass sie gezahlt wurde und monatlich mit der Miete aufgerechnet wurde (dieses System kannte ich auch nicht).
Naja, trotzdem nochmals danke und einen schönen Abend an alle. _________________ Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.