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Frist zur Erstellung neuer NK-Abrechnung

 
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Räuber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:39    Titel: Frist zur Erstellung neuer NK-Abrechnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mal eine Frage:
Mieter hat innerhalb 4 Wochen nach Erhalt der Abrechnung (Frist) den VM schriftlich um eine korrigierte NK-Abrechnung gebeten, da a) Wasserverbrauch mit 3,5 statt mit 4 Personen und b) die Heizkosten nach qm (alle Heizkörper ohne Ableseröhrchen, daher 15 % Abzug der Heizkosten, HKVO § 12) berechnet wurden. Der Brief wurde am 19.02.09 in den Briefkasten des VM (wohnt nebenan und handhabte mit Schreiben an den M ebenso) geworfen. Seit ca. 4 Tagen ist VM wieder mal auf Reise (unbestimmte Zeit).

Wie soll der Mieter jetzt verfahren? Zweites Schreiben mit Fristsetzung? Mieter hat zum 30.04.09 die Wohnung gekündigt.
_________________
Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also. Ich würde da jetzt nicht so sehr auf einer neuen Abrechnung rumhacken. Letztlich geht es dem Mieter ja nicht darum, sondern um das Geld. Das, und nicht die korrigierte Abrechnung, wäre auch Streitgegenstand vor Gericht. Dort klagt er auf Zahlung.
Wenn er also die richtige Summe benennen kann, dann fordert er den Vermieter zur Rückzahlung dieser Summe (natürlich mit Frist) auf und dann könnte er die Aufrechnung erklären für den Fall, dass der Vermieter nicht zahlt.
Kann er die Summe nicht benennen, muss er sowieso erst einmal Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen, bevor er irgendwas fordern kann.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Räuber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten,
danke für die Antwort. Also, die Summe kann der Mieter nennen. Wie sieht das denn mit einer Frist zur Rückzahlung aus? Oder sollte/kann der Mieter, wenn alle Stricke reißen, diese Summe bei der April-Miete (mit Angabe natürlich) einbehalten? Wie bereits geschrieben, ist der VM auf unbestimmte Zeit verreist.
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Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ist eigentlich egal - zieht der M den Betrag vorsichtshalber von der letzten Miete ab, so kann sich VM immer noch aus der Kaution bedienen. Zieht M nicht ab, läuft er u.U. ebenso hinter dem Fehlbetrag her. Es wird ihm also nichts übrig bleiben, als sich mit VM in Verbindung zu setzen, spätestens zur Übergabe wird man sich ja treffen.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Eine angemessene Frist, mit der man auf der sicheren Seite ist, dürfte 10-14 Tage betragen.
Danach ist die Rückzahlung fällig (wenn sie es nicht schon mit der NK-Abrechnung war). Sie kann dann mit der nächsten Miete aufgerechnet werden. Allerdings nur dann, wenn es keine Klausel im Vertrag gibt, die das ausschließt.

Was marconaut sagt, ist allerdings richtig. Am Ende muss der Mieter seiner Kaution hinterher rennen.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Räuber hat folgendes geschrieben::
Oder sollte/kann der Mieter, wenn alle Stricke reißen, diese Summe bei der April-Miete (mit Angabe natürlich) einbehalten?

Jein.

Es handelt sich hier um strittige Forderungen. In den meisten Mietverträgen wird ein Aufrechnungsverbot genau deswegen vereinbart, also mal nachschauen.

Lediglich unstrittige oder rechtlich festgestellte Forderungen sind davon nicht betroffen.

 
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Shit happens
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Räuber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zunächst mal vielen Dank für die Antworten.

Nur zur Info: Im Mietvertrag steht nichts davon (Antwort von Frank Oseloff). Kaution wurde vorab geleistet in dem Sinne, dass sie gezahlt wurde und monatlich mit der Miete aufgerechnet wurde (dieses System kannte ich auch nicht).

Naja, trotzdem nochmals danke und einen schönen Abend an alle.
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Danke im voraus für die Antwort(en)
Räuber
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