Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftungsfragen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftungsfragen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gisbert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:48    Titel: Haftungsfragen Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgende Anfrage erreichte mich:
da ist ein Mieter im MF-Haus, ältere Bauart/60iger Jahre.
Fallrohre sollen gereinigt werden, die seit ca. 30 Jahren immer mal wieder Probleme machten. Inzwischen scheint es im "Inneren des Fallrohrs gerostet zu haben.

Ohne dass die Mieter benachrichtigt wurden, wurde Reinigungsfirma beauftragt, die auf ihrem Aushang die Mieter in Haftung nehmen will, sollten sie während der Arbeiten Wasser laufen lassen etc.
((was soweit klar ist))

Was aber ist mit der Haftung, wenn durch die Rohrsäuberung in der Wohnen des Mieters Schaden entsteht ?
Ein Schaden wäre es auch, WENN überhaupt ein Schaden entstünde, da der Mieter die nächsten 8 Wochen dringend arbeiten muss und nicht unterbrochen sein möchte von Bauarbeiten.

Was ist zu tun ?
Soll der Mieter der HV nochmal explizit seine Lage schildern, oder ist es besser gar nix zu sagen (und zu beten Mit den Augen rollen )

Bin dankbar für Anregungen

Gruss
gisbert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:36    Titel: Re: Haftungsfragen Antworten mit Zitat

gisbert hat folgendes geschrieben::
Soll der Mieter der HV nochmal explizit seine Lage schildern, oder ist es besser gar nix zu sagen (und zu beten Mit den Augen rollen )

Ich tendiere da eher zu beten.

Zitat:
Was aber ist mit der Haftung, wenn durch die Rohrsäuberung in der Wohnen des Mieters Schaden entsteht ?

Schadenhöhe ermitteln und mit Schadenersatzforderungen an den Vermieter herantreten, ggfs Mietminderungshöhe ermitteln lassen und mindern.

 
_________________
Shit happens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
gisbert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 14:41    Titel: Re: Haftungsfragen Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

danke für Deine Antwort.

Du schriebst:
>Ich tendiere da eher zu beten.
Meinst du damit, dass der Mieter sich "ruhig" verhalten soll und besser nicht im Voraus auf die Möglichkeit, dass was passieren könnte, hinweisen sollte ?

Die etwas depressive Angst besteht darin, ob dem Mieter das, WENN es zum Streit kommt, vom Vermieter oder evtl. gerichtlicher Seite angelastet werden könnte.

Zitat:
Was aber ist mit der Haftung, wenn durch die Rohrsäuberung in der Wohnen des Mieters Schaden entsteht ?


>Schadenhöhe ermitteln und mit Schadenersatzforderungen an den Vermieter herantreten, ggfs Mietminderungshöhe ermitteln lassen und mindern.

Ja, klare Zeitfalle Böse Aktivität erst NACH Eintreten des Schadens, nicht um einen Schaden für den Mieter präventiv zu verhindern. Ist es denn nicht Aufgabe des Vermieters/Hausverwaltung die Mieter vorzubereiten ?
Da fällt einem doch glatt das Kölner Stadtarchiv ein Traurig

Gruss
gisbert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.