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folgende Anfrage erreichte mich:
da ist ein Mieter im MF-Haus, ältere Bauart/60iger Jahre.
Fallrohre sollen gereinigt werden, die seit ca. 30 Jahren immer mal wieder Probleme machten. Inzwischen scheint es im "Inneren des Fallrohrs gerostet zu haben.
Ohne dass die Mieter benachrichtigt wurden, wurde Reinigungsfirma beauftragt, die auf ihrem Aushang die Mieter in Haftung nehmen will, sollten sie während der Arbeiten Wasser laufen lassen etc.
((was soweit klar ist))
Was aber ist mit der Haftung, wenn durch die Rohrsäuberung in der Wohnen des Mieters Schaden entsteht ?
Ein Schaden wäre es auch, WENN überhaupt ein Schaden entstünde, da der Mieter die nächsten 8 Wochen dringend arbeiten muss und nicht unterbrochen sein möchte von Bauarbeiten.
Was ist zu tun ?
Soll der Mieter der HV nochmal explizit seine Lage schildern, oder ist es besser gar nix zu sagen (und zu beten )
Du schriebst:
>Ich tendiere da eher zu beten.
Meinst du damit, dass der Mieter sich "ruhig" verhalten soll und besser nicht im Voraus auf die Möglichkeit, dass was passieren könnte, hinweisen sollte ?
Die etwas depressive Angst besteht darin, ob dem Mieter das, WENN es zum Streit kommt, vom Vermieter oder evtl. gerichtlicher Seite angelastet werden könnte.
Zitat:
Was aber ist mit der Haftung, wenn durch die Rohrsäuberung in der Wohnen des Mieters Schaden entsteht ?
>Schadenhöhe ermitteln und mit Schadenersatzforderungen an den Vermieter herantreten, ggfs Mietminderungshöhe ermitteln lassen und mindern.
Ja, klare Zeitfalle Aktivität erst NACH Eintreten des Schadens, nicht um einen Schaden für den Mieter präventiv zu verhindern. Ist es denn nicht Aufgabe des Vermieters/Hausverwaltung die Mieter vorzubereiten ?
Da fällt einem doch glatt das Kölner Stadtarchiv ein
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