Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 17 Jähriger baut Mist .. müssen Elten dafür Haften`?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

17 Jähriger baut Mist .. müssen Elten dafür Haften`?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
AE60T
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:46    Titel: 17 Jähriger baut Mist .. müssen Elten dafür Haften`? Antworten mit Zitat

Hallo an alle...

mein Sohnemann (wird im März 17) hat leider in den letzten Monaten viel Mist gebaut. Fahren ohne Führerschein, Roller friesieren, Körperverletzung und zuletzt noch Räuberischer Diebstahl wo er aber nur dabei war. Aber mitgehangen und mitgefangen.

Die Polzei hat schon angedroht ...noch ein Ding und er geht in U-Haft. Seitdem hab ich schlaflose Nächte und weiss nicht was wir machen sollen. Ich will ja nicht das er sein Leben versaut und gerne einen Rechtsanwalt einschalten das er vielleicht noch was retten könnte.

Kann mir vielleicht einer sagen ob er ein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger hat? Er verdient sein Lehrgehalt von 278 Euro und ich seh eigentlich nicht ein das ich zahlen soll für seinen Blödsinn. Oder müssen wir als Eltern für alles aufkommen und haften?

Kann er wirklich mit Haft Rechnen obwohl er in der Schule bzw. Ausbildung ist? Wie wäre die Rechtslage?
Hoffe das mir einer weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße

Sonja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 23.02.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
für Fahren ohne Fahrerlaubnis, Roller frisieren und Körperverletzung kommt ein Jugendlicher nicht so schnell in eine Jugend-JVA.
Bei räuberischem Diebstahl kann sowas schon mal schneller gehen.
Auch neigen Richter dazu, irgendwann nicht mehr das untere Ende des Strafmaßes zu nutzen, wenn immer wieder neue Straftaten begangen werden.
Ein Anwalt ist vermutlich für die nächste(n) Verhandlung(en) ratsam.
Wie das mit den Kosten aussieht kann ich ihnen leider nicht sagen.
Nach oben
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann er wirklich mit Haft Rechnen obwohl er in der Schule bzw. Ausbildung ist?

Mal abgesehen von den begangenen Straftaten - warum nicht ?
Ausbildung oder Schule schützt hiervor sicherlich nicht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:28    Titel: Re: 17 Jähriger baut Mist .. müssen Elten dafür Haften`? Antworten mit Zitat

AE60T hat folgendes geschrieben::

Kann mir vielleicht einer sagen ob er ein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger hat?


Ein Anrecvht auf einen Pflichtverteidiger besteht nur dann, wenn es sich um eine notwendige Verteidigung handelt. Hier also eher nicht.


AE60T hat folgendes geschrieben::

Kann er wirklich mit Haft Rechnen obwohl er in der Schule bzw. Ausbildung ist? Wie wäre die Rechtslage?


§ 21 StVG, § 6 PflVG, § 223 StGB, § 252 StGB, § 25 StGB, § 27 StGB, § 105 JGG
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.