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wegen eine nach der Buchung festgestellten Schwangerschaft kann eine für November geplante Reise nach Namibia und Südafrika nicht angetreten werden.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung wurde abgeschlossen und er Eintritt des Versicherungsfalles gemeldet. Nun zahlt der Versicherung mit einem Abschlag von 20%, da bei Auslösung durch eine Krankheit dies in den AGB's so festgelegt ist.
Ist eine Schwangerschaft, die lediglich per Definition durch das Alter (>35) als Risikoschwangerschaft gewertet wird, versicherungstechnisch mit einer Krankheit gleichzusetzen?
Ist der Abzug von 20% des gesamten Reisepreises rechtens?
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