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Baer1207 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 21.12.08, 14:15 Titel: Falscher Überweisungsbetrag |
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Hallo
sorry aber ich wusste nicht so recht wo das Thema rein gehört.
Mein Anliegen sieht wie folgt aus.
Eine bekannte von mir hat etwas bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft zu 39 Euro.
Der Käufer hat auch überwiesen, aber anstatt 39 Euro, 3900 Euro. Die Ware hat er natürlich dann sofort bekommen.
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Weil zurück holen kann er sich das Geld ja nicht einfach. Muss meine bekannte das Geld zurück überweisen? |
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Baer1207 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 21.12.08, 14:32 Titel: |
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so unglaublich find ich das garnicht.
sonst könnte ja auch jeder seine Überweisung zurück ziehen |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.08, 14:39 Titel: |
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Natürlich hat Ihre Bekannte die zuviel bezahlten Differenz zurückzuerstatten. Ihr fehlt nämlich der Rechtsgrund, den überbezahlten Betrag behalten zu können.
Grüße
KurzDa
P.S. Eigentlich bedarf es hier doch keiner rechtlichen Würdigung - das gebietet doch schon der Anstand! _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Hafish FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 21.12.08, 14:43 Titel: |
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Ich hoffe Ihnen ist klar, dass es einen Unterschied macht, ob jemandem Geld zusteht, oder ob er es "aus Versehen" erhält.
Werfen Sie mal eine Blick in § 812 BGB
Zitat: | P.S. Eigentlich bedarf es hier doch keiner rechtlichen Würdigung - das gebietet doch schon der Anstand! | Ja, sollte man meinen, bei der Bekannten offenbar nicht. |
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Baer1207 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 21.12.08, 14:54 Titel: |
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mal ganz im ernst
nach der rechtlichen Situation wird man sich ja wohl noch erkundigen dürfen.
Das mit den Anstand hört sich ja so an als ob sie das Geld ja sofort von allein zurück geben würden. Oder wenn sie Geld auf der Straße finden auch sofort versuchen würden es einen Besitzer Zurück zu geben. |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.08, 14:59 Titel: |
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Zitat: | Das mit den Anstand hört sich ja so an als ob sie das Geld ja sofort von allein zurück geben würden. | JA, natürlich! Es ist nämlich nicht meins...
Zitat: | Oder wenn sie Geld auf der Straße finden auch sofort versuchen würden es einen Besitzer Zurück zu geben. | JA, denn dazu wäre ich bei dieser Summe rechtlich verpflichtet.
Nur so als Tip: In vielen Fällen decken sich Anstand und Recht - nicht in allen, aber in ziemlich Vielen - und an sich wissen Sie das doch auch...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Baer1207 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 21.12.08, 15:05 Titel: |
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Zitat: | Nur so als Tip: In vielen Fällen decken sich Anstand und Recht - nicht in allen, aber in ziemlich Vielen - und an sich wissen Sie das doch auch... |
Ich hatte mich aber nach der rechtlichen Situation erkundigt und nichts anderes.
Zitat: | Zitat:
Oder wenn sie Geld auf der Straße finden auch sofort versuchen würden es einen Besitzer Zurück zu geben.
JA, denn dazu wäre ich bei dieser Summe rechtlich verpflichtet.
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Im übrigen glaube ich das ehrlich gesagt nicht. Auch wenn sie rechtlich dazu verpflichtet wären. Soviel ehrlichkeit und Gutmütigkeit traue ich niemanden zu |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.08, 15:11 Titel: |
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Zitat: | Ich hatte mich aber nach der rechtlichen Situation erkundigt und nichts anderes.
| Und eine rechtliche Einschätzung haben Sie ja auch erhalten.
Zitat: | Im übrigen glaube ich das ehrlich gesagt nicht. Auch wenn sie rechtlich dazu verpflichtet wären. Soviel ehrlichkeit und Gutmütigkeit traue ich niemanden zu | Das ist traurig! Naja, bleibt Ihnen nur zu wünschen, dass Sie sich niemals beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers verschreiben oder einfach ein Komma vergessen bzw. Ihren Geldbeutel mit einer größeren Summe Geld verlieren - denn nach Ihrer Einschätzung der Lage ist dann ihr Geld weg...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Zuletzt bearbeitet von KurzDa am 21.12.08, 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Baer1207 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 21.12.08, 15:24 Titel: |
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lach
für meinen täglichen Umgang brauche ich keine Gesetze lesen.
Im übrigen auch wenns mir keiner glaub ich bin vom grund her ein Gutmütiger Mensch |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 21.12.08, 15:37 Titel: |
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hallo
Zitat: | Wie sieht nun die Rechtslage aus? Weil zurück holen kann er sich das Geld ja nicht einfach. Muss meine bekannte das Geld zurück überweisen? |
Sie könnte sich mit dem Käufer in Verbindung setzen und dann das Geld umgehend überweisen
Gruß roni |
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Hafish FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 1168
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Verfasst am: 21.12.08, 16:32 Titel: |
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Jo, das wäre die anständige Variante.
Ansonsten wartet sie, bis sich der Käufer meldet. Wenn Sie ihm das Geld auf seine Aufforderung nicht überweist wird er (bei dem Betrag auf jeden Fall) Klagen und recht bekommen.
Zitat: | für meinen täglichen Umgang brauche ich keine Gesetze lesen. | Und warum ist das wohl so? Weil der normale Bürger eben die Spielregeln der Gesellschaft verinnerlicht hat, insbesondere durch so unwichtige Dinge wie Anstand. |
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Baer1207 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.02.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: 21.12.08, 17:59 Titel: |
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Um Anstand zu haben brauche ich kein Gesetz lesen.  |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.12.08, 18:14 Titel: |
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Zitat: | Um Anstand zu haben brauche ich kein Gesetz lesen. | Das ist freilich richtig - fraglich bleibt jedoch, warum Sie dann für eine Situation eine rechtliche Stellungnahme (die nunmal auf Gesetze beruht) benötigen, wenn Ihnen Ihr Anstand die Antwort bereits vorgibt...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 21.12.08, 18:50 Titel: |
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Baer1207 hat folgendes geschrieben:: | Um Anstand zu haben brauche ich kein Gesetz lesen.  | Sehr schön. Was sagt Ihnen also Ihr Anstand in dem von Ihnen geschilderten Fall? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 22.12.08, 01:39 Titel: Re: Falscher Überweisungsbetrag |
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Baer1207 hat folgendes geschrieben:: | Muss meine bekannte das Geld zurück überweisen? |
Oh Mann, mit welchen Zeitgenossen lebe ich hier in einem Gemeinwesen?
Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?
viele Grüße,
Galahad |
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