Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Falscher Überweisungsbetrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Falscher Überweisungsbetrag
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Baer1207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 14:15    Titel: Falscher Überweisungsbetrag Antworten mit Zitat

Hallo

sorry aber ich wusste nicht so recht wo das Thema rein gehört.


Mein Anliegen sieht wie folgt aus.

Eine bekannte von mir hat etwas bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft zu 39 Euro.

Der Käufer hat auch überwiesen, aber anstatt 39 Euro, 3900 Euro. Die Ware hat er natürlich dann sofort bekommen.

Wie sieht nun die Rechtslage aus? Weil zurück holen kann er sich das Geld ja nicht einfach. Muss meine bekannte das Geld zurück überweisen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Baer1207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

so unglaublich find ich das garnicht.

sonst könnte ja auch jeder seine Überweisung zurück ziehen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich hat Ihre Bekannte die zuviel bezahlten Differenz zurückzuerstatten. Ihr fehlt nämlich der Rechtsgrund, den überbezahlten Betrag behalten zu können.

Grüße
KurzDa

P.S. Eigentlich bedarf es hier doch keiner rechtlichen Würdigung - das gebietet doch schon der Anstand!
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hoffe Ihnen ist klar, dass es einen Unterschied macht, ob jemandem Geld zusteht, oder ob er es "aus Versehen" erhält.
Werfen Sie mal eine Blick in § 812 BGB

Zitat:
P.S. Eigentlich bedarf es hier doch keiner rechtlichen Würdigung - das gebietet doch schon der Anstand!
Ja, sollte man meinen, bei der Bekannten offenbar nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Baer1207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

mal ganz im ernst

nach der rechtlichen Situation wird man sich ja wohl noch erkundigen dürfen.

Das mit den Anstand hört sich ja so an als ob sie das Geld ja sofort von allein zurück geben würden. Oder wenn sie Geld auf der Straße finden auch sofort versuchen würden es einen Besitzer Zurück zu geben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das mit den Anstand hört sich ja so an als ob sie das Geld ja sofort von allein zurück geben würden.
JA, natürlich! Es ist nämlich nicht meins... Cool

Zitat:
Oder wenn sie Geld auf der Straße finden auch sofort versuchen würden es einen Besitzer Zurück zu geben.
JA, denn dazu wäre ich bei dieser Summe rechtlich verpflichtet. Cool

Nur so als Tip: In vielen Fällen decken sich Anstand und Recht - nicht in allen, aber in ziemlich Vielen - und an sich wissen Sie das doch auch... Winken

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Baer1207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nur so als Tip: In vielen Fällen decken sich Anstand und Recht - nicht in allen, aber in ziemlich Vielen - und an sich wissen Sie das doch auch...


Ich hatte mich aber nach der rechtlichen Situation erkundigt und nichts anderes.

Zitat:
Zitat:
Oder wenn sie Geld auf der Straße finden auch sofort versuchen würden es einen Besitzer Zurück zu geben.
JA, denn dazu wäre ich bei dieser Summe rechtlich verpflichtet.

Im übrigen glaube ich das ehrlich gesagt nicht. Auch wenn sie rechtlich dazu verpflichtet wären. Soviel ehrlichkeit und Gutmütigkeit traue ich niemanden zu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich hatte mich aber nach der rechtlichen Situation erkundigt und nichts anderes.
Und eine rechtliche Einschätzung haben Sie ja auch erhalten.

Zitat:
Im übrigen glaube ich das ehrlich gesagt nicht. Auch wenn sie rechtlich dazu verpflichtet wären. Soviel ehrlichkeit und Gutmütigkeit traue ich niemanden zu
Das ist traurig! Naja, bleibt Ihnen nur zu wünschen, dass Sie sich niemals beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers verschreiben oder einfach ein Komma vergessen bzw. Ihren Geldbeutel mit einer größeren Summe Geld verlieren - denn nach Ihrer Einschätzung der Lage ist dann ihr Geld weg...

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln


Zuletzt bearbeitet von KurzDa am 21.12.08, 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Baer1207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

lach

für meinen täglichen Umgang brauche ich keine Gesetze lesen. Sehr glücklich

Im übrigen auch wenns mir keiner glaub ich bin vom grund her ein Gutmütiger Mensch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Wie sieht nun die Rechtslage aus? Weil zurück holen kann er sich das Geld ja nicht einfach. Muss meine bekannte das Geld zurück überweisen?


Sie könnte sich mit dem Käufer in Verbindung setzen und dann das Geld umgehend überweisen Ausrufezeichen
Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, das wäre die anständige Variante.
Ansonsten wartet sie, bis sich der Käufer meldet. Wenn Sie ihm das Geld auf seine Aufforderung nicht überweist wird er (bei dem Betrag auf jeden Fall) Klagen und recht bekommen.

Zitat:
für meinen täglichen Umgang brauche ich keine Gesetze lesen.
Und warum ist das wohl so? Weil der normale Bürger eben die Spielregeln der Gesellschaft verinnerlicht hat, insbesondere durch so unwichtige Dinge wie Anstand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Baer1207
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2008
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Um Anstand zu haben brauche ich kein Gesetz lesen. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Um Anstand zu haben brauche ich kein Gesetz lesen.
Das ist freilich richtig - fraglich bleibt jedoch, warum Sie dann für eine Situation eine rechtliche Stellungnahme (die nunmal auf Gesetze beruht) benötigen, wenn Ihnen Ihr Anstand die Antwort bereits vorgibt... Mit den Augen rollen

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.12.08, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Baer1207 hat folgendes geschrieben::
Um Anstand zu haben brauche ich kein Gesetz lesen. Lachen
Sehr schön. Was sagt Ihnen also Ihr Anstand in dem von Ihnen geschilderten Fall?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sir Galahad
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 01:39    Titel: Re: Falscher Überweisungsbetrag Antworten mit Zitat

Baer1207 hat folgendes geschrieben::
Muss meine bekannte das Geld zurück überweisen?


Oh Mann, mit welchen Zeitgenossen lebe ich hier in einem Gemeinwesen?

Der überzählige Betrag wurde irrtümlich überwiesen und kann deswegen problemlos zurückgefordert werden. Und wenn sich Ihre Bekannte hier bockig zeigt, könnte das auch sehr schnell empfindlichen strafrechtlichen Ärger zur Folge haben (Vorstrafe...). Das wollen wir doch lieber nicht riskieren, oder?

viele Grüße,

Galahad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.